Trotz „guter Grundlage“ reicht der Entwurf des EAG nicht aus, um die Ziele der Regierung erreichen zu können. Die IG Windkraft fordert Nachbesserungen bei Ausbaumengen, Repowering, Standortdifferenzierung und Netzentwicklungsplänen.
Einen dem Parlament vorgebrachten Entwurf des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EAG) gibt es bereits. Nun wird das Gesetz, das fundamentale Änderungen im Fördersystem für Erneuerbare in Österreich bringen werden, von den Fraktionen verhandelt. Für die IG Windkraft ist für den Beschluss höchste Zeit, betont Geschäftsführer Stefan Moidl. Will die Regierung 2030 10 TWh mehr Windstrom erreichen, müssen jedes Jahr 120 Windräder mit 500 MW Leistung errichtet werden. „Jeder Verzug eines Jahres erzeugt ein höheres Ausbauvolumen in den folgenden Jahren“, bemerkt Moidl. „Wir sind jetzt schon im zweiten Jahr ohne Förderung für Neuprojekte und sind deshalb besonders auf das EAG angewiesen.“
Der Windkraft-Experte befürwortet die vorgesehene Änderung des Marktsystems weg von fixen Einspeisetarifen, hin zu gleitenden Marktprämien als „gut administrierbares Fördersystem mit monatlicher Abrechnung“. Allerdings brauche es noch Verbesserungen und Veränderungen des EAG, um das Ausbauziel von 100 % erneuerbaren Strom bis 2030 zu erreichen. So wünscht die IG Windkraft eine Verbreiterung der Entwicklungsmöglichkeiten von Projekten in Österreich über standortspezifische Förderungen – wie es in Deutschland und Frankreich seit 20 Jahren gehandhabt wird.
Zudem macht Ursula Nährer, Juristin der IG Windkraft, auf eine derzeit noch fehlende Förderbarkeit von Repowering aufmerksam. Windkraftanlagen werden nach rund 20 Jahren abgebaut und in der Regel durch leistungsstärkere, größere Anlagen ersetzt. „Diese brauchen ein neues Fundament und bei anderen Nabenhöhen auch neue Windmessungen – es sind im Prinzip Neubauten, die aber mit einem bestehenden Zählpunkt des Netzanschlusses unter den Begriff Repowering fallen und damit nicht gefördert werden.“ Bei Wasserkraft und Biomasse-Erneuerungen würden Modernisierungsmaßnahmen sehr wohl gefördert werden. Nährer wünscht auch eine Umsetzung von EU-Recht zur Verpflichtung für Verteilernetzbetreiber, transparente Netzentwicklungspläne zu erstellen.
Es geht um große Mengen: Bis zum Jahr 2030, rechnet die IG Windkraft vor, werden rund ein Drittel – 1000 MW Leistung des Gesamtbestands von 3160 MW Windkraft in Österreich – die Altersgrenze von 20 Jahre alt überschritten haben. Moidl spricht von einer Verzerrung des Marktes: „Wir stehen in Konkurrenz mit Atomkraftwerken, die keine Versicherungen leisten müssen – die Windkraft aber schon – sowie mit 30 bis 40 Jahre alten Kohlekraftwerken, die noch immer Förderungen erhalten.“
Fritz Herzog, Obmann der IG Windkraft: „Der alleinige Blick auf die Kosten ist ungerechtfertigt. Wir müssen den Nutzen im Auge behalten. Denn für jeden Euro, der für die Windkraft an Förderung ausbezahlt wird, profitiert der Staatshaushalt mit mindestens 1,60 Euro an Steuern und Abgaben bei Errichtung und Betrieb der Anlagen. Wir bekommen im erneuerbaren Bereich immer mehr zurück als wir investieren, nicht nur energetisch.“