Mit der wachsenden Zahl an E-Autos steigt der Bedarf nach Lademöglichkeiten – und nötige Anpassungen in Rechtsbereichen.
Das Netz von öffentlichen Ladeanschlüssen ist in Österreich im vergangenen Jahr auf insgesamt 4.866 angestiegen – ein Plus von
30 % gegenüber 2017«, sagt Roland Ziegler, Sprecher des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ). Das geht aus Daten des »E-Tankstellenfinder« hervor. Erfasst werden darin sämtliche öffentliche Ladepunkte von Betreibern wie Energieunternehmen, Supermärkten und Hotels.
In der Zahl nicht enthalten sind private Lademöglichkeiten. »Die führenden Energieunternehmen drücken beim Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter aufs Tempo«, führt Ziegler weiter aus.
Rund 3.000 öffentliche, roamingfähige Ladepunkte sind in dem aufsummierten Netz der BEÖ-Unternehmen verzeichnet. Innerhalb Österreichs gibt es in Niederösterreich mit 1.217 die meisten öffentlichen Ladeanschlüsse. An zweiter Stelle liegt Oberösterreich mit 673, dicht gefolgt von der Steiermark (630). Wien zählt derzeit 616; in Kärnten gibt es 497, Tirol liegt mit 430 vor Vorarlberg (399), Salzburg (277) und dem Burgenland (127). Doch: Eine Roaming-Kooperation mit Smatrics steht immer noch aus. Mehr als 435 Ladepunkte hat die Verbund-Tochter österreichweit im Programm, darunter knapp 210 Highspeed-Ladepunkte mit Leistungen bis 50 kW.
Insgesamt aber zählt Österreich mit knapp 5.000 Ladepunkten für rund 21.000 reine E-Fahrzeuge bereits heute zu den Vorreitern beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Rein rechnerisch teilen sich hierzulande vier E-Autos einen Ladepunkt. Die Empfehlung der EU-Kommission lautet mindestens ein Ladepunkt für zehn E-Fahrzeuge.
Notwendige Änderungen im Wohnrecht
Wien Energie beispielsweise ist beim Bau vom Stromtankstellen ebenso wie andere Energieversorger in Österreich in Vorleistung gegangen. Nun gilt es aus der Pionierrolle herauszuwachsen und die Infrastruktur sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen künftigen Massenmarkt mit E-Autos weiterzuentwickeln, heißt es dort. »Eines ist klar, es braucht bei der Elektromobilität in zentralen marktrelevanten Feldern regulatorische Anpassungen. Nur so kommen wir von der Nische in die Masse«, erklärte Wien Energie-Geschäftsführer Michael Strebl. »Das reicht von Änderungen im Wohnrecht, um die Errichtung privater Ladeinfrastruktur zu erleichtern, bis hin zur Ermöglichung von leistungsbezogener Verrechnung, wie es sich die Kunden wünschen«.
Um die ambitionierten Klimaziele im Verkehrsbereich erreichen zu können, sei ein massiver Ladeinfrastrukturausbau nicht nur öffentlich, sondern auch privat unumgänglich. Laut Berechnungen von AustriaTech müssten bis zum Jahr 2030 in etwa 1,5 Millionen Lademöglichkeiten allein im privaten Bereich errichtet werden. Strebl: »Wir wissen aus unseren Kundenrückmeldungen, dass die Mehrheit der Ladevorgänge bei den E-Mobilitäts-Nutzern zu Hause durchgeführt wird oder zumindest der Wunsch danach besteht. Klar ist, der Zugang zu einer Lademöglichkeit muss so einfach sein wie ein Internetzugang.«
Das bedeutet, dass Anpassungen im Wohnungseigentums- sowie Mietrechtsgesetz durchgeführt werden müssen, damit Ladeinfrastruktur ein selbstverständlicher Bestandteil eines modernen Wohnbauangebots wird. Konkret geht es um die Alltagstauglichkeit, also um die Installation von Wall-Boxen in Mehrparteienhäusern. Mieter ebenso wie Eigentümer müssen künftig die Möglichkeit haben, ihr Elektroauto unkompliziert in der eigenen Garage oder am Parkplatz aufzuladen.