Die Gespräche zu den Finanzausgleichsverhandlungen stehen noch am Anfang. Aber schon jetzt zeigt sich, dass es einige Hürden zu überwinden gibt. Mittendrin: die Zweckbindung der Wohnbaufördergelder.
Die Stimmen, die eine Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung fordern, waren selten so laut wie heute. Kamen diese Stimmen in der Vergangenheit vornehmlich aus der Bauwirtschaft, hat jetzt auch die Bundesregierung einen klaren Auftrag an Finanzminister Hans Jörg Schelling formuliert: die Zweckbindung der gesamten Wohnbaufördermittel im Rahmen der anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen. Man muss kein Hellseher sein, um den Widerstand der Länder zu erahnen. Nur ungern werden sie lieb gewonnene Freiheiten aufgeben und sich in der Ausgabenpolitik Fesseln anlegen lassen. Insidern zufolge sollen die Chancen dieses Mal aber sehr gut stehen, dass sich der Bund gegen die Länder durchsetzt.
Nicht wenige sehen im bevorstehenden Finanzausgleich auch die Chance, die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu regeln. Dabei könnte den Gemeinden und Ländern mehr Abgabenhoheit übertragen werden. Im Gegenzug könnte der Bundesbeitrag an die Länder und Gemeinden von einem Drittel auf ein Viertel reduziert werden, das eingesparte Geld für Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, Wohnbau, Schulen und Bildung eingesetzt werden. »Warum soll Burgenland nicht eine Erbschafts- und Schenkungssteuer oder eine andere Vermögenssteuer einheben dürfen, wenn es die Landespolitiker im Burgenland fordern und wollen?«, fragt Josef Muchitsch, Sozialsprecher der SPÖ.
Aber auch die Gemeinden könnten mehr Möglichkeiten bekommen, Abgaben einzuheben. Etwa durch Grundsteuern wie in Holland, Belgien oder England, wo Grundsteuern eine viel höhere Rolle bei der Finanzierung der Gemeinden spielen und auch durch Gemeinden eingehoben werden.