Im ersten Quartal 2024 hat die Finanzpolizei rund 15.000 Arbeitnehmer*innen in 7.100 Betrieben überprüft. Ein Viertel der Überprüfungen und auch der Strafänträge betreffen die Bauwirtschaft. Der Bau & Immobilien Report hat die genauen Branchenzahlen.
Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat im ersten Quartal 2024 im Kampf gegen Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug knapp 15.000 Arbeitnehmer*innen in rund 7.100 Betrieben überprüft. Das hatte fast 2.100 Strafanträge mit einer Gesamtstrafhöhe von mehr als 4,8 Mio. Euro zur Folge. Die meisten Vergehen betreffen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (872) gefolgt von Schwarzarbeit (787) sowie dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (410). Rund ein Viertel der Überprüfungen und Strafanträge entfällt auf die Bauwirtschaft.
Als "weiterhin problematisch" betrachtet die Finanzpolizei die Entwicklung im Bereich der Scheinunternehmen. Deshalb ist derzeit ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung. Im Fokus stehen die Förderung der Steuergerechtigkeit und die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Stärkung der Rechtssicherheit und der Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen. Als effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen wird neben weiteren Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auch eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert. Mit der Einführung dieser neuen Finanzordnungswidrigkeit und einer vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro soll aufgrund der Kurzlebigkeit der meisten Scheinunternehmen und damit einhergehender fehlender Greifbarkeit von Verantwortlichen und Vermögenswerten ein zeitnahes und wirksames Vorgehen gewährleistet sein.
Die genauen Baukennzahlen finden Sie in der Tabelle: