Mittwoch, Juli 17, 2024
Die Wohnbauoffensive der Bundesregierung im Detail

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Wohnbaupaket geschnürt und will mit "gezielten Maßnahmen die Bautätigkeit für ökologischen, qualitativ hochwertigen Wohnbau erhöhen, leistbare Miet- und auch Eigentumswohnungen schaffen und damit der österreichischen Bauwirtschaft durch die Krise helfen". Ziel sind 20.000 neue und 5.000 sanierte. gesmtvolumen: Eine Milliarde Euro.

Im Zentrum des Pakets steht eine Milliarde Euro für den gemeinnützigen Sektor. Damit werden sowohl gemeinnützige Miet- als auch Eigentumswohnungen gefördert als der Bausektor unterstützt. Diese Investitionsspritze für den Gemeinnützigen Sektor soll einen großen Teil zur Absicherung von Arbeitsplätzen und nachhaltigen Entwicklung der österreichischen Gesamtwirtschaft beitragen. Es werden dadurch laut Regierung ca. 5 Milliarden Euro an Wohnrauminvestitionen ausgelöst und 40.000 Beschäftigte abgesichert.

Weitere Schwerpunkte liegen auf der Forcierung von Sanierungen und der Möglichkeit für die Länder, eine Leerstandsabgabe einzuheben. Diese wirkt positiv für Wohnraummobilisierung und gegen Spekulation mit Leerstand.

1 Milliarde für Gemeinnützigen Sektor – Zweckzuschuss an die Länder für den gemeinnützigen Sektor
- 220 Mio. Euro für Sanierungen (Kompensation für Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag)
- Förderung von Neubau im mehrgeschossigen bzw. verdichteten Wohnbau (eingeschossige Reihenhäuser sind nicht förderbar)
- Berechtigungskreis: Gemeinnützige Bauvereinigungen und gewerbliche Bauträger im geförderten Wohnbau – mit langfristiger 50-Jahre-Bindung an günstige Miete
- 390 Millionen Euro für neu gebaute Mietwohnungen (2024: 25%, 2025: 50%, 2026: 25%)
- 390 Millionen Euro für neu gebaute Eigentumswohnungen (inkl. Miete mit Kaufoption) (2024: 25%, 2025: 50%, 2026: 25%)
- Verteilung nach Bevölkerungsschlüssel
- Die Spekulationsfristen werden von 15 auf 25 Jahre verlängert

Weitere Maßnahmen
Eigentum:

- Zeitlich befristete Abschaffung Nebengebühren (Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr)
      Zeitlicher Rahmen: 2024 und 2025
      Bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in einem neu erworbenen Eigenheim sind die ersten 500.000 von Grundbuch- und Pfandrechtsgebühr befreit.
      Obergrenze: 2 Millionen Euro
      Entlastung bis zu 11.500 Euro
- Landesdarlehen mit 1,5% Maximalfixzins
      Der Bund ermöglicht den Bundesländern bis zum Ende der FAG-Periode einen Finanzierungszugang für zusätzliche Landesdarlehen mit einem Zinssatz von max. 1,5% und bis zu            200.000 Euro Kreditsumme
      Zeitlicher Rahmen: bis zum Ende der FAG-Periode

Soziale Sicherheit
Aufstockung Wohnschirm um 60 Millionen Euro im Jahr 2024

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