Bei über 30 Grad auf der Baustelle stehen? Gefährlich für die Gesundheit, sagen Arbeiterkammer und die Gewerkschaft Bau Holz. Umso mehr, da sich Extremtemperaturen dank Kliamwandel künftig häufen werden. Sie fordern darum eine Reform der Arbeitnehmer*innenschutzgesetztes - mit Recht auf bezahltes hitzefrei.
Vorgelegt hat den Plan das Bündnis »Menschen und Klima schützen statt Profite« aus AK, Gewerkschaft und Teilen der Klimabewegung. Unter die Forderungen fallen Temperaturobergrenzen für Innenräume wie eine Maximaltemperatur von 30 Grad als auch verpflichtende Schutzmaßnahmen. Am Bau soll ab 30 Grad hitzefrei gelten, für andere im Freien Arbeitende müssen Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Bietet der Arbeitgeber keine kühle Alternative, sollen alle draußen Beschäftige das Recht auf bezahltes Hitzefrei erhalten. Auch für Arbeitsplätze im öffentlichen Infrastrukturbereich und Arbeitsplätze in Innenräumen wurden Regelungen erarbeitet.
»Bei Temperaturen über 30 Grad muss es für alle Beschäftigten, die im Freien arbeiten, die Möglichkeit geben, bezahlt Hitzefrei zu bekommen, völlig unabhängig davon, ob sie in der Baubranche tätig sind oder nicht. Das muss so lange gelten, bis die Arbeitgeber*innen kühlere Alternativen anbieten«, so AK Präsidentin Renate Anderl klar. Gemeinsam mit dem Bündnis hat die Arbeiterkammer zudem detaillierte Eckpunkte eines klimafitten Arbeitsrechts ausgearbeitet.
Die Vorschläge zum klimafitten Arbeitsrecht als auch die Reform des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes (ASchG) sollen dem Nationalrat vorgelegt werden. Nationalratsabgeordneter und Baugewerkschaftsvorsitzender Josef Muchitsch hofft auf breite Unterstützung im Parlament: »Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Kein Mensch darf mehr unter der steigenden Hitze aufgrund der Klimaänderungen leiden, deshalb haben wir ein fertiges Papier ausgearbeitet. Jetzt liegt es an der Regierung, dieses auch umzusetzen.« Sollten entsprechende Rechtsreformen ausbleiben, kündigte Muchitsch Aktionen auf Bauststellen an.
Die Forderungen im Detail:
- Neuregelung der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV):
Rechtsanspruch auf Hitzefrei
Senkung der Temperaturobergrenze auf 30°C - Für im Freien Beschäftige: Rechtsgrundlage für bezahltes Hitzefrei ab 30 Grad
Für systemrelevante Berufe: Statt Hitzefrei 8 Stunden Höchstarbeitszeit und mehr bezahlte Pausen
Vorausschauende Dienstplanung für Hitzetage (beispielsweise durch Verlegung des Arbeitsbeginns)
Keine Mehr- und Überstunden an Hitzetagen
Festlegung von UV-Schwellenwerten in der Verordnung optische Strahlung (VOPST)
Jährliche Hautuntersuchung im Rahmen der Arbeitszeit
Arbeitszurückbehaltungsrecht bei Missachtung des Arbeitnehmer*innenschutzes - Echte Temperaturobergrenzen für die Arbeit in Innenräumen:
Ab 25 Grad verpflichtender Maßnahmenkatalog
Einführung von Strafbestimmungen
Ab einer Raumtemperatur von 30 Grad bezahlt Hitzefrei, solange vom Arbeitgeber keine kühlere Alternative angeboten wird
Mehr zum Thema: Das Bündnis »Menschen und Klima schützen statt Profite« hat sich im Oktober 2023 aus GBH, AK und Klimabewegung formiert. Weitere Forderungen aus dem Reformpapier finden Sie hier: www.bau-holz.at