Es gibt Neue(s) in der Causa Baukartell: Auch die Granit Holding und die Fröschl AG waren an den illegalen Preisabsprachen beteiligt. Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte vergangene Woche Anträge auf Strafen in Millionenhöhe.
Im Zuge der Ermittlungen im Baugewerbe brachte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am 05.09. beim Kartellgericht zwei weitere Anträge auf Verhängung einer Geldbuße ein. Die Anklage betrifft kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen, vorwiegend im Straßenbau, in einem Zeitraum von 2002 bis 2017 in ganz Österreich.
Der Granit Holding GmbH und zwei ihrer Tochtergesellschaften wird eine Beteiligung insbesondere im östlichen Teil des Bundesgebietes zur Last gelegt, für die Gruppe nun eine Strafe in Höhe von 9,8 Millionen Euro zahlen soll. Die hauptsächlich in Tirol tätige Fröschl AG & Co KG sowie die Fröschl AG muss mit einer Geldbuße von 1,4 Millionen Euro rechnen. Das geringe Strafmaß wurde an der vermuteten Dauer des Betrugs gemessen - zumindest Juni 2005 bis Februar 2016, als auch der regionalen Begrenzung auf Tirol. Die BWB stuft die Fröschl daher nur als Nebenbeteiligte ein.
Beide Unternehmen erkannten die Beschwerdepunkte als auch das Verfahren vor Gericht an und stellten sich den Ermittler*innen überdies außerhalb des Kronzeugenprogramms als Zeugen zur Verfügung. Nach der Einrichtung eines umfassenden Compliance-Programms wurden die Geldstrafen der Granit als auch der Fröschl daher gemindert. Die Unternehmen haben die Höhe als verhältnismäßig anerkannt.
Die letzten Entwicklungen im Fall Baukartell: www.report.at/bau-immo/update-baukartell
Mehr zum Thema Baukartelle und Compliance im Interview mit Natalie Harsdorf-Borsch, der interimistischen Generaldirektorin der BWB.