Sonntag, Dezember 22, 2024

In der Rubrik »Fragen an die Politik« haben Vertreter*innen der Bau- und Immobilienwirtschaft die Möglichkeit, konkrete Fragen an Spitzenpolitiker*innen zu richten. In der aktuellen Ausgabe kommt die Frage von Alfred Waschl, Vorstandssprecher der BuildingSMART Austria. Die Antworten kommen von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher sowie von Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky. 

Das Thema dieses Mal: BIM und Digitale Baueinreichung

Dazu: Alfred Waschl, Vorstandssprecher der BuildingSMART Austria:
»Die Stadt Wien hat vor Kurzem die »digitale Baueinreichung« auf Basis der open BIM (Building Information Modeling) Standards von buildingSMART präsentiert (ein EU Projekt). Wieso gibt es von Seiten der Bundespolitik keine Vergleichs­aktivitäten wie in Deutschland das »BIM Kompetenzcenter« oder in der Schweiz »Bauen Digital«, wo open BIM schon längst Gesetz ist?«

Martin Kocher, Arbeits- und Wirtschaftsminister, antwortet:
»Aufgrund der föderalen Ausgestaltung der Republik Österreich ergibt sich hinsichtlich möglicher BIM-Initiativen vonseiten des Bundes ein kompetenzrechtliches Hindernis: Das Baurecht fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder. Die gesetzliche Implementierung des BIM-Tools im Wohnbau müsste daher durch Verankerung in den Bauordnungen der Bundesländer erfolgen.«

Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation:
»Auch Oberösterreich hat bereits eine Plattform unter dem Titel EPA-OÖ zur digitalen Einreichung und Abwicklung von Verwaltungsverfahren geschaffen. In Zukunft sollen Antrags- und Projektunterlagen aus Rechtsmaterien des Bundes und des Landes in strukturierter Form (z. B. Daten, Dokumente, Pläne) abgelegt, im Verfahren bearbeitet und zur Projektauflage oder zur Akteneinsicht zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden – etwa, weil Postwege wegfallen und Projektwerberinnen und -werber rascher sehen, welche Unterlagen noch fehlen.

Ein Antrag lässt sich erst einreichen, wenn alle Angaben vollständig sind. Am Ende des Verfahrens wird automatisch ein Bescheid generiert. Die Plattform bindet alle Stakeholder eines Verfahrens digital und rechtskonform ein und bietet Funktionalitäten für eine durchgängige, nachvollziehbare Abwicklung. Derzeit wird die Plattform von ausgewählten Unternehmen getestet. In der Pilotphase geht es vorerst um Baurestmassendeponien, Bodenaushubdeponien und sogenannte mobile Anlagen. Mittelfristig sollen auch alle anderen Firmen, später auch Gemeinden und Privatpersonen das Angebot nutzen können.

Die Anbindung an den Bund ist der nächste, wichtige Meilenstein, an dem derzeit gearbeitet wird. Ziel ist es, von der Baueinreichung bis zum fertigen Bescheid einen digitalen, transparenten und effizienten Prozess zur Verfügung zu stellen. Das beschleunigt nicht nur alle Verfahren wesentlich, sondern spart auch Zeit und Mühe. Es gibt bereits Gespräche zur Anbindung der benötigten bundesweiten Register, um eine einheitliche Lösung für ganz Österreich zu schaffen.«

(Titelbild: buildingSMART, Enzo Holey)

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