Dienstag, November 19, 2024

Im Frühjahr 2017 hatte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen, unter anderem auch an die Swietelsky AG. Nun kam es im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB zu einem umfassenden Anerkenntnis.

Titelbild: Swietelsky-Vorstandsvorsitzender Karl Weidlinger steht zu den Fehlern des Konzerns im Fall der Kartellabsprachen und gelobt Besserung. ( Credit: Swietelsky/Wakolbinger)

Die Kooperation der Swietelsky bringt die Ermittlungen und das anstehende kartellgerichtliche Verfahren zu einem zeitnahen Ende. Das Bauunternehmen erklärte sich zur Zahlung von 27,15 Mio. Euro bereit. Swietelsky-CEO Karl Weidlinger zeigte sich einsichtig: „Ich möchte meine persönliche Enttäuschung und mein tiefes Bedauern über die wettbewerbswidrigen Absprachen zum Ausdruck bringen, die so gar nicht unserem Selbstverständnis als fairer und rechtstreuer Partner entsprochen haben. In dieser Situation galt es, den Fokus auf umfassende Kooperation mit den ermittelnden Behörden zu legen und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ein erneutes Fehlverhalten für die Zukunft auszuschließen.“

Als Beispiele für solche Maßnahmen nennt Weidlinger die 2022 erfolgreich abgeschlossenen Zertifizierungen nach den beiden ISO-Normen 37301 (Compliance Management System – Kartellrecht) und 37001 (Antikorruptionsmanagement System). Außerdem wurde ein digitales Hinweisgebersystem eingeführt, mit dem mögliches Fehlverhalten rasch erkannt und aufgeklärt werden soll. Der Verhaltenskodex des Unternehmens wurde überarbeitet, genauso wie alle internen Medien sowie Schulungsmöglichkeiten laufend dafür genützt werden sollen, um die Mitarbeiter*innen regelmäßig zu sensibilisieren. „Fairness gegenüber Geschäftspartnern sowie Staat und Gesellschaft hat für Swietelsky konzernweit nun oberste Priorität“, versichert Weidlinger.

Finanzvorstand Harald Gindl bestätigt darüber hinaus: „Für das Kartellverfahren wurden in den Konzernabschlüssen der letzten Jahre bereits entsprechende Rückstellungen gebildet. Es sind daher keine Effekte auf das Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten.“ Durch umfassende Kooperation bei den Ermittlungen sei es jedenfalls gelungen, die Geldbuße zu mindern. Man hoffe, dass mit dem nunmehr erfolgten Settlement eine lange Phase der Unsicherheit beendet werden könne.

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