Samstag, Dezember 21, 2024

Die Ökostromgesetz-Novelle setzt auf Wasser und Wind, die Sonne gerät etwas ins Hintertreffen. Dafür ergeben sich neue Fördermöglichkeiten für Fertighäuser mit integrierten Photovoltaik-Anlagen.


Mit der neuen Ökostromgesetz-Novelle, die am 23. September 2009 verzögert im Parlament beschlossen wurde, soll der Stillstand bei der Errichtung von Ökostromanlagen beendet werden. Der Schwerpunkt liegt auf Wind- und Wasserkraft. Für die Sonnenenergie hat das vor allem formale Folgen. Photovoltaik-Kleinanlagen werden von nun an nicht mehr über das Ökostromgesetz gefördert, sondern über den Klima- und Energiefonds. Der stellt bis 2010 etwa 35 Millionen Euro pro Jahr an Fördermitteln zur Verfügung. Große Photovoltaik-Anlagen werden hingegen weiterhin über das Ökostromgesetz mit 2,1 Millionen Euro auf 13 Jahre gefördert. »Zu hoffen ist, dass Photovoltaik billiger wird«, sagt Christian Schönbauer, Leiter Ökoenergie und Energieeffizienz bei e-control. Zurzeit kostet eine Kilowattstunde etwa 40 Cent, das ist fünf Mal so teuer wie Windkraft und sieben Mal so teuer wie Wasserkraft. Der Anteil an der Stromerzeugung macht 0,4 Promille aus.

Keine einheitliche Solarstrategie
Laut Kreutzer Fischer & Partner würde rund jeder zweite Investitionswillige für eine Photovoltaik-Anlage leer ausgehen. In Österreich werden 2009 voraussichtlich rund 1.800 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtspitzenleistung von 5,6 MWp (Megawatt-peak) neu installiert. Dies könnte aber viel mehr sein. In der Schweiz ist die Pro-Kopf-Quote bezogen auf die installierte Leistung doppelt so hoch, in Deutschland dreifach so hoch. Zwar garantiert der Bund auf zwölf Jahre höhere Einspeisetarife, aber nur, wenn die Bundesländer mitziehen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es aber nicht. Auch hinsichtlich der Investitionsförderung sind die Rahmenbedingungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. »Das Problem ist, dass Österreich über keine einheitliche Solarstrategie verfügt«, meint Andreas Kreutzer, Geschäftsführer Kreutzer Fischer & Partner. Und natürlich setzt man auf Landesebene unterschiedliche Prioritäten.

Förderungen für Fertighäuser
»Durch die neue Förderschiene des Klima- und Energiefonds können Konsumentinnen und Konsumenten Fertighäuser künftig inklusive Photovoltaik-Anlage schlüsselfertig vom Fertighausanbieter beziehen«, sagt Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds. Mit dem Einverständnis des Kunden beantragt der Fertighausanbieter die Förderung beim Klima- und Energiefonds. Die Förderhöhe beträgt 2.600 Euro/kW. Die Anlagenobergrenze darf fünf kW nicht überschreiten, somit beträgt also die Förderhöhe maximal 13.000 Euro je Anlage bzw. Fertighaus. Bedacht werden muss auch, dass die Gesamtsumme aller für die Anlage erhaltenen Förderungen 60 Prozent der Investitionskosten nicht übersteigen darf. Das Fertighaus muss energierelevante Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel ein Passiv- oder Klima-Aktiv-Haus sein, um überhaupt für eine Förderung in Betracht zu kommen. »Somit wird sichergestellt, dass sich energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energieproduktion optimal ergänzen«, so Höbarth. Die Förderaktion »Gebäudeintegrierte Photovoltaik« startet am 1. Dezember 2009, insgesamt stehen für die Förderaktion 2009 eine Million Euro zur Verfügung.

Ökoförderung erhöht
»Ziel der neuen Ökostromnovelle ist der kontinuierliche Ausbau von Ökostromanlagen«, erklärt Schönbauer von der e-control. So wäre das Ökostromgesetz 2002 zu sehr von einer Goldgräberstimmung geprägt gewesen. Die jährliche Unterstützung für Ökostrom betrug damals 110 Millionen Euro. In der Folge boomten Windstrom und Biomasse. Die Novelle 2006 brachte dann eine Budgetbeschränkung mit sich. Zusätzlich durften für jedes weitere Jahr 17 Millionen Euro für Anlagen aufgewendet werden. 2007/2008 veränderte sich die Situation abermals: In der Zeit der Hochkonjunktur stiegen die Preise, wie etwa für Stahl. In der Folge wurden Technologien teurer und die Anlagenkosten stiegen ins Immense. »Es wurde unattraktiv, in neue Anlagen zu investieren«, so Schönbauer. Es kam beim Anlagenbau zum Stillstand. Bei der neuen Ökostromgesetz-Novelle 2008 liegt der Schwerpunkt auf Wind- und Wasserkraft. Bei der jetzigen Novelle werden die Fördermittel für neue Ökostromanlagen von 17 auf 21 Millionen Euro erhöht. Die Förderdauer für diese Anlagen wird von zehn auf 13 Jahre erweitert. Die Einspeisetarif-Garantiedauer für neue Anlagen rohstoffabhängiger Ökostromtechnologien wie Biomasse und Biogas beträgt 15 Jahre. Es handelt sich dabei um eine Tarifförderung. Durch das Gesetz wird bezweckt, die Errichtung von Anlagen zu fördern, indem der produzierte Strom einen höheren Preis als am freien Strommarkt bekommt. Durch den Einspeisetarif wird rückwirkend die Anlage finanziert. Dieser wird per Verordnung des Wirtschaftsministers jedes Jahr neu festgesetzt.

Ausbauziele gesetzt
Mit den Ausbauzielen der zweiten Ökostromgesetznovelle 2008 werden inklusive Wasserkraft zusätzlich etwa 5,6 TWh (1,8 Prozent des gesamten energetischen Endverbrauchs) Ökostrom bis 2015 erzeugt werden können. Der größte Anteil ist mit 3,5 TWh für Wasserkraft vorgesehen, 1,5 TWh für Windkraft. Ein weiterer Ausbau rohstoffabhängiger Ökostromtechnologien, also Biomasse und Biogas, wird nur bei nachweislicher Rohstoffverfügbarkeit und energetisch optimalem Einsatz mit einem hohen Wirkungsgrad mit gleichzeitiger Wärmenutzung gefördert. Die Rohstoffkosten dürfen in keinem höheren Ausmaß finanziert werden, als es den Verkaufserlösen des erzeugten Stroms zu Strommarktpreisen entspricht. Für e-control ist ein weiterer Ausbau bzw. eine weitere Optimierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich vor allem mit den von Brennstoffen unabhängigen Technologien Wasserkraft und Windkraft sinnvoll. Bei brennstoffabhängigen Ökostromtechnologien wird dagegen über die gesamte Lebensdauer der Anlagen ein Fördertopf argumentiert werden. Für die Rohstoffe Biomasse und Agrarprodukte/Energiepflanzen steht ihr Einsatz zur Stromerzeugung in Konkurrenz mit anderen Nutzungsbedingungen.

Einspeisetarife in Verhandlung
Nachdem die Ökostromgesetz-Novelle den Nationalrat passierte, werden jetzt die Einspeisetarife verhandelt. »Nun müssen Wirtschafts-, Umwelt- und Konsumentenschutzminister rasch die Einspeisetarife auf Europa-Niveau verordnen«, fordert Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft. Denn damit könnten Investitionen in Milliarden-Höhe erfolgen.

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