Montag, November 25, 2024
Hand in Hand

Die EU-Taxonomie-Verordnung und eine neue Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen den grünen Daumen der Wirtschaft stärken und Investitionen in Nachhaltigkeit fördern.

Um die Klimaziele von Österreich bis 2040 und der EU bis 2050 zu erreichen, müssen große Summen investiert werden. Einen Weg dafür bildet die Sustainable-Finance-Richtlinie der EU mit ihrem Herzstück der Taxonomie-Verordnung, einem Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten.

Sie soll Anreize schaffen, die Kapitalflüsse in der EU nachhaltiger zu gestalten und Finanzierungsströme verstärkt in jene Unternehmen lenken, die sich mit nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten beschäftigen. Eng damit verbunden ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen – mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder Umsatzerlösen von mindestens 40 Millionen Euro – sowie Kreditinstitute und Versicherungen in der EU zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet.

Geregelt wird dies in Österreich mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Allerdings gab es Lücken bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, es fehlte an Standardisierung und Qualität. Die EU-Kommission hat daher die Überarbeitung der »Non-Financial Reporting Directive« (NFRD) in die Wege geleitet und einen Vorschlag für eine »Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)« vorgelegt.

»Nachhaltigkeitsberichterstattung dient der Selbstreflexion und hilft, das Bewusstsein für das Thema zu stärken, den eigenen Fortschritt zu messen und wirksame Ziele und Maßnahmen zu setzen«, wertet Christoph Rainer, Head of Investor Relations bei UBM Development und verweist erneut darauf, dass die Bau- und Gebäudewirtschaft für etwa 38 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich ist.


Lücken werden geschlossen

Die neuen Berichtspflichten sollen die Aussagekraft der nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erhöhen, indem erstmals eine Verbindung zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Themen hergestellt wird. Für Susanne Hasenhüttl von der ÖGUT bildet die CSRD ein Erfolgsrezept. »Bislang waren nur wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen, es gab keinen EU-weit verpflichtenden Standard, ebenso wenig die Pflicht für eine externe Prüfung der nicht finanziellen Berichterstattung.« 

Eine verpflichtende Berichterstattung erfordere, so Hasenhüttl, dass sich die Unternehmen systematisch mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz befassen müssten. »Die Beschäftigung mit dem Thema und die Transparenz darüber sind oft der erste Schritt, um Maßnahmen für den Klimaschutz zu setzen.« Mit der neuen CSRD sind alle am EU-regulierten Markt notierten Unternehmen von der Berichtspflicht erfasst, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Für KMU ist eine »Phasing-in Period« von drei Jahren geschaffen.



»Eine verpflichtende Berichterstattung erfordert, dass sich die Unternehmen systematisch mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz befassen müssen. Die Beschäftigung mit dem Thema und die nötige Transparenz sind oft der erste Schritt, um Maßnahmen für den Klimaschutz zu setzen«, betont Susanne Hasenhüttl von der ÖGUT.

Nicht an einem EU-regulierten Markt notierte Unternehmen sind ebenso einbezogen, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten: Bilanzsumme 20 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse 40 Mio. Euro, durchschnittlich 250 Beschäftige während des Geschäftsjahres. Für eine Berichtspflicht ist zudem das Vorliegen der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer dieser gleichgestellten Rechtsform maßgeblich. In Österreich werden nun tausende Unternehmen von der neuen Berichtspflicht erfasst.

Die EU-Sustainability-Reporting-Standards werden auf Basis der Vorschläge der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bis Ende Oktober 2022 respektive 2023 entwickelt und verpflichtend anzuwenden sein. Es gibt eine Ausweitung der Berichtsinhalte, wie unter anderem die Offenlegung der Informationen betreffend Strategie, gesetzter Nachhaltigkeitsziele und Fortschritte des Unternehmens.  Ebenfalls vorgesehen ist eine Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtberichts. Ein gesonderter Nachhaltigkeitsbericht ist nicht mehr zulässig. Dadurch soll ein angemessener Zusammenhang und eine Konsistenz zwischen den Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen geschaffen werden.

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt durch unabhängige Dritte. Hier fordert Gerhard Marterbauer, Vorsitzender des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die zeitnahe Erweiterung der Ausbildung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer um Nachhaltigkeitsaspekte. »Es ist auch technisches und sogar chemisches Know-how erforderlich, um einzelne Bereiche adäquat bewerten zu können. Ich sehe das Nachhaltigkeitsthema aufgrund seiner enormen Bedeutung als Riesenchance für unseren Berufsstand.« Die CSRD wird derzeit im Rat verhandelt und soll im ersten Quartal 2022 beschlossen werden. Anschließend wird sie in österreichisches Recht umgesetzt.

Nachhaltigkeit und Finanz gleich behandeln

Die EU-Taxonomie gibt erstmals Vorgaben, was in einzelnen Branchen bzw. für einzelne Produkte als nachhaltig und Beitrag zum Erreichen eines der sechs EU-Umweltziele zu definieren ist. Für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Klimawandelanpassung wurden für knapp 90 Wirtschaftstätigkeiten auf rund 500 Seiten technische Kriterien mit ambitionierten Schwellenwerten festgelegt, die zur Erreichung der Green Deal Ziele der Europäischen Union beitragen.

Diese treten ab 1.1.2022 in Kraft – als Berichtsjahr gilt 2021, ab 2023 werden sie auf die Ziele Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie für den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme erweitert – Berichtsjahr 2022. Die Taxonomie ist eine europäische Verordnung und damit unmittelbar anzuwendendes Recht.


Blick in die Unternehmen

Schmid Industrieholding:



Robert Schmid setzt schon lange auf Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichte hält er aber für verzichtbar.

»Ich persönlich halte Nachhaltigkeitsberichte für vollkommen verzichtbar, da solche Darstellungen in den wenigsten Fällen ehrlich sind und einen riesigen unproduktiven Aufwand nach sich ziehen«, stellt Robert Schmid von der Schmid Industrieholding fest. Die Schmid Industrieholding ist seit fast 100 Jahren ein Familienunternehmen und Nachhaltigkeit ist laut Schmid schon immer ein unausgesprochenes Selbstverständnis gewesen.

»Wir achten auf Menschen und Umwelt und müssen natürlich auch Geld verdienen, damit die ersten zwei Voraussetzungen erfüllt werden können. Unsere Produkte werden in der Region verkauft, sehr lange genutzt und sind am Ende ihres Gebrauchs gut recycelbar. Upcycling und nicht Downcycling ist dabei unser mittelfristiges Ziel,« betont Schmid.


Habau Group:



Hubert Wetschnig will gemeinsam mit anderen Baufirmen einen Weg zur »transition to zero« finden.

»Obwohl wir dazu nicht verpflichtet sind, erstellt die Habau Group bereits seit 2012 Nachhaltigkeitsberichte«, informiert CEO Hubert Wetschnig. Das Thema Nachhaltigkeit ist für ihn fix in der Unternehmensphilosophie verankert. Dadurch sieht er die Habau Group, besonders was den Klimaschutz betrifft, nicht in Konkurrenz zu anderen Baufirmen, ganz im Gegenteil:

»Es gilt, in den nächsten Jahren einen Weg zu finden, mit dem letztendlich eine gemeinsame »transition to zero« innerhalb der Industrielandschaft Österreichs gelingen kann. Das Thema Nachhaltigkeit – insbesondere den Klimaschutz – als ein Inselproblem zu sehen, wäre ein großer Fehler.« Nach aktuellem rechtlichen Stand ist die Habau Group ab dem Geschäftsjahr 2023/24 zu einem Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet. »Das bringt auch unternehmensspezifische Einblicke, die einerseits davor nicht öffentlich waren und andererseits eine große Imagewirkung haben werden«, so Wetschnig.

Strabag:



Für Diana Neumüller-Klein ist die EU-Taxonomie zu allgemein gehalten. 

Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind für die Strabag vor allem die tatsächliche Optimierung des ökologischen Fußabdrucks und die rasche Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen entscheidend. »Wir haben daher 2020 unsere Sustainability-Abteilung deutlich aufgestockt, personell wie finanziell«, berichtet Diana Neumüller-Klein, als Leiterin Investor Relations verantwortlich für die Berichterstattung im Strabag-Konzern. Einige Mitarbeiter sind einzig damit beauftragt, an Verbesserungsprojekten zu arbeiten.

Für die EU-Taxonomie erkennt sie dringendes Verbesserungspotenzial. Sie sei ein wichtiger Treiber, aber trotz der Unterteilung in Wirtschaftssektoren wie Produktion, Energie, Gebäude, Abfall, Transport und IT zu allgemein gehalten, denn: »Als Bauunternehmen ist die Strabag vielfach in den Planungsprozess nicht eingebunden und hat damit keine Steuerungsmöglichkeit bei vielen von der Taxonomie geforderten Kriterien.«


UBM Development:



Für Christoph Rainer dient die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch der Selbstreflexion.

Für Christoph Rainer, Head of Investor Relations bei UBM Development, ist gute Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Gleichzeitig dient sie der Selbstreflexion und hilft Organisationen, ihr Bewusstsein für das Thema zu stärken, ihren Fortschritt zu messen und wirksame Ziele und Maßnahmen zu setzen. Für ihn wirkt sich fundiertes Nachhaltigkeitsreporting positiv auf die Zusammenarbeit mit externen Stakeholdern aus. »Als Immobilienentwickler beeinflussen und verändern wir den Lebensraum von Menschen. Daraus resultiert eine Verantwortung, die wir durch konstruktive Interaktion mit allen relevanten Interessengruppen wahrnehmen.«

UBM Development veröffentlicht seit 2017 seine nicht-finanzielle Berichterstattung. 2020 ist ESG als integraler Teil der green.smart.and more.-Strategie weiter in den Mittelpunkt gerückt und erstmals wurde ein ESG-Bericht nach dem anerkannten GRI-Standard publiziert. »Ab dem Geschäftsjahr 2023 sind wir zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verpflichtet. Die Unsicherheit bezüglich der konkreten finalen Ausgestaltung der Vorgaben ist natürlich eine Challenge«, blickt er voraus.


Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (2018):

Die EU-Taxonomie ist fester Teil des Plans, weitere Schritte sind:

- »Green-Bond-Standard und Ecolabel« – Schaffung von Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
- »Effizienzsteigerung« – Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
- »Nachhaltigkeitspräferenzabfrage« – Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
- »Nachhaltigkeitsbenchmarks« – Entwicklung von Transparenz bei Methoden und Merkmalen
- »Ratings und Marktanalysen« – Bessere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit
- »Nachhaltigkeit bei institutionellen Anlegern/Vermögensverwaltern« – Pflichten bzgl. Einbeziehung und Transparenz
- »Risikomanagement und Kapitalanforderungen« – Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
- »Transparenz« – Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
- »Corporate Governance und Short-Termism« – Förderung nachhaltiger Unternehmensführung/Abbau von kurzfristigem Denken der Kapitalmärkte

Budget für Projekte

Das Klimaschutzministerium  startet ein Förderprogramm im Umfang von 4,6 Mio. Euro für Geschäftsmodelle, die sich dezentralen und regionalen Versorgungskonzepten sowie der Digitalisierung des Energiesystems und der intelligenten Energienutzung widmen. (FFG, Ausschreibung bis 15. März 2022)

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