ISHAP warnt Hausverwaltungen vor zu fahrlässigem Umgang mit ÖN-B-1300-Objektsicherheitsprüfung.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt rund 58 Todesfälle pro Jahr in Österreich durch Stiegenstürze. Dazu müssen rund 28.500 Personen aufgrund von Verletzungen durch Stolpern, Fallen oder andere Unfälle, die im Stiegenhaus passieren können, in Spitalsbehandlung.
»Als Spezialisten für Gebäudedokumentation machen wir auch unzählige Sicherheitsbegehungen nach ÖN B 1300/1301 in Wohn- und Bürohäusern in ganz Österreich. Es gibt derzeit nur wenig Bewusstsein bei Eigentümer und Hausverwaltungen. Typisch österreichisch: ›Es wird scho nix g’schehn.‹ Fakt ist aber, dass die gerichtlichen Forderungen von Geschädigten enorm sein können und man daher Vorsorge treffen sollte. Noch dazu, wo das ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist und sogar outgesourct werden kann«, so Thomas Korol, CEO von ISHAP Gebäudedokumentations GmbH in Wien.
Sein Service verhindert Unfälle und garantiert die 100 Prozent rechtliche Absicherung von Hausbesitzern und Hausverwaltungen gegen Klagen von Geschädigten. Zu den größten Problemen zählen einseitige Handläufe, obwohl laut ÖNORM B 5371 bzw. OIB-Richtlinie vier Handläufe auf beiden Seiten der Treppe erforderlich sind und es diesbezüglich nur sehr wenige Ausnahmen gibt. Sicherheitsbegehungen nach ÖN B 1300 können Fehler aufzeigen und Klagen von Mietern verhindern.
»Es ist immer wichtig, wenn eine unabhängige Person die Sicherheitsüberprüfung durchführt, sonst droht Betriebsblindheit und man sieht genau dort weg, wo eigentlich Gefahr in Verzug ist. Die Behebung der angezeigten Sicherheitsmängel ist meist sehr einfach und spart enorme Verfahrens- und Gerichtskosten im Ernstfall«, so Korol.