Die ZT-Kammer unterstützt den Betrieb von Baustellen, fordert aber klare Regelung für die 300.000 Beschäftigten
Baugewerbe, Bauindustrie und die Gewerkschaft Bau-Holz haben sich in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt.
Dieser soll regeln, unter welchen Umständen Baustellen weiter betrieben werden können:("Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19").
"Als interessenpolitische Vertretung der – für die Baubranche wichtigen – Berufsgruppe der Planenden unterstützen wir ausdrücklich Bemühungen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Weiterarbeit auf Baustellen, wo dies entsprechend sicher möglich ist. Die oben genannten und vereinbarten Maßnahmen sind jedoch nicht geeignet, klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen.
Diese Maßnahmen können nur bei extrem guter Vorbereitung, Planung, Schulung und Kontrollen mit einem akzeptablen Risiko durchgeführt werden. Es ist falsch anzunehmen, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Leistungen, die Bauleitung und die Baukoordination betreffend, mit den bestehenden Verträgen abgedeckt sind.
Ebenso, dass die komplexen Zusatzleistungen die aus dem COVID-19 Gesetz folgen, im Bauablauf finanziell und terminlich eingepreist wären. Termine, Pönalen sind daher im Regelfall neu zu verhandeln bzw. ist der anfallende Mehraufwand vom Bauherr gesondert zu vergüten.
Eine Begleitung und Bündelung des Know-Hows der Stakeholder beim Hochfahren der Baubranche scheint uns im Rahmen einer Taskforce zweckmäßig und notwendig. Ein Gelingen ist für alle Beteiligten und das österreichische Gesundheitssystem von größter Bedeutung!", heißt es seitens der Kammer.