STRABAG stellt mit heutigem Tag den geregelten Baubetrieb in Österreich ein. Dies gilt bis auf Weiteres, mindestens jedoch, solange die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales gemäß §2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt – also bis zum 22.3.2020. Von der Maßnahme werden rund 1.000 Baustellen betroffen sein.
„Die Einschränkungen im öffentlichen Leben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Prävention haben massive Auswirkungen auf unseren Baubetrieb. Nach Abwägung aller Interessen und vor allem auch der gesellschaftlichen Verantwortung wegen sehen wir uns gezwungen, diesen drastischen Schritt zu setzen“, so STRABAG SE-Vorstandsvorsitzender Thomas Birtel. Eine Evaluierung der Baustellen hat ergeben, dass bei einer Vielzahl an Baustellen ein 1-Meter-Abstand zwischen Mitarbeitenden im praktischen Baubetrieb nicht – wie nun gesetzlich gefordert – durchgängig gewährleistet werden und die Lieferkette von Materialien und Nachunternehmen nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die einzustellenden Baustellen werden gesichert und, weil nicht abschätzbar ist, wie lange dieser Ausnahmezustand tatsächlich dauert, für einen mehrwöchigen Stillstand vorbereitet. Projekte, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, sowie Projekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse werden – im Einverständnis mit der Auftraggeberseite – eingeschränkt weitergeführt.
Höchst vorsorglich löst STRABAG das Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG (Österreichisches Arbeitsmarktförderungsgesetz) sowohl hinsichtlich des gewerblichen Personals als auch hinsichtlich der Angestellten in Österreich aus. Der notwendige Geschäftsbetrieb in Österreich wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich aufrechterhalten, um nach dem Stillstand den Baustellenbetrieb geordnet wieder aufnehmen zu können.
Ob und inwieweit es auch in anderen Konzernländern zu temporären Baueinstellungen kommen wird, lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen.
Aus heutiger Sicht ist noch nicht abzusehen, ob bzw. inwieweit negative Effekte, die sich durch Baueinstellungen zwangsläufig ergeben, durch allenfalls nachfolgende positive Effekte ausgeglichen werden können. Bei einem längeren Anhalten oder einer Verschärfung der aktuellen Situation über die kommenden Monate ist aber jedenfalls mit negativen Folgen zu rechnen. Letztlich wird sich der Effekt auf das Ergebnis und damit auf die angestrebte EBIT-Marge der börsenotierten STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2020 erst bei einer Normalisierung der Situation genauer bestimmen lassen.