Thursday, February 12, 2026

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ISHAP wird Teil der neuen Orca Group

In der neu gegründeten Orca Group wird die Kompetenz von acht Softwareunternehmen der Bauwirtschaft gebündelt. Ziel ist es,...

Report(+) 1/26

Was wichtig wird. Die große Umfrage unter heimischen Top-Managern   12 Köpfe,...

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Report(+) 12/25

Wer die Zukunft gestaltet :Europa vor einer Neuausrichtung Chinas neue...

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
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Lienfeldergasse 58 | 1160 Wien | Austria
ATU 42414909
Auftragserteilung
1. Maßgeblich für den Auftrag sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils
gültige Anzeigenpreisliste und
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Richtlinien des Verlages für digitale
Datenlieferung. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
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wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln,
im Zweifelsfall gelten sie für die
nächste Ausgabe.
3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden, soweit keine
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Einschränkungen bestehen, nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinende
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4. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere einschließlich
der Klärung von Urheber- und Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten, ist der
Auftraggeber allein verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet,
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Der Auftraggeber hält den Verlag für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in
vollem Umfang schad- und klaglos. Der Verlag hat das Recht, nicht aber
die Pflicht, Gewinnspiele, Gutscheine und Tipon-Cards oder Zugaben im rechtlich
erforderlichen Ausmaß anzupassen.
5. Für die Aufnahme der Anzeigen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
6. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Ausgabe
des Inserates zu informieren.
7. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden
Aufträgen sofort in Kraft, sofern
nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem
Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige,
wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige entscheidend
verändert wurde oder die Werbewirkung wesentlich infrage gestellt ist.
Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft
sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für

 
 

Druckreklamationen .
9. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag
Anspruch auf volle Bezahlung der
veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage
erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der
Kalkulationsauflage zu bezahlen.
10. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige
erkennbar sind, werden vom Verlag als
solche gekennzeichnet.
11. Die Report Verlag GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung
der Anzeigen ohne Angaben von Gründen
abzulehnen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen die Report Verlag GmbH & Co
KG ausgeschlossen.
11a. Die Report Verlag GmbH & Co KG behält sich insbesondere vor,
Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat
beanstandet wurden, nicht durchzuführen. Dies beinhaltet auch den sofortigen Stopp
einer bereits laufenden
Werbekampagne. Die Report Verlag GmbH & Co KG kann aus diesem Grund die Annahme
von Werbeaufträgen ablehnen und von
rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.
12. Zusatzvereinbarungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann
verbindlich, wenn sie seitens der
Geschäftsführung der Report Verlag GmbH & Co KG Verlag GmbH & Co KG schriftlich
bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers
und Hinweise auf seine Geschäfts-
und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall
nicht ausdrücklich vom Verlag widersprochen wird. Eine Akzeptanz von Geschäfts-
und Lieferbedingungen des
Auftraggebers seitens des Verlages durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.
Druckunterlagen
1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Zu jeder
Seite muss ein farbverbindliches
Proof mitgeliefert werden. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berechtigt, ein
ihm vorliegendes Sujet des
Auftraggebers zu verwenden. Der Verlag behält sich jedoch die Einschaltung in der
nächstfolgenden Ausgabe vor.

 
 

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