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Tipp für Freibetrag

Jetzt oder nie: 220.000 Euro Steuervorteil für PV-Investitionen bis Ende 2026.

Die Photovoltaikbranche ist ein Abbild unserer Konjunktur. In rezessiven Phasen wird weniger in die Zukunft investiert, dabei wäre gerade dies ein wichtiger Motor für die günstige Energie und Wettbewerbsfähigkeit. Nichts schützt besser vor energiebedingter Inflation als die bereits bezahlte PV-Anlage am eigenen Dach, die um 5 ct/kWh Strom die nächsten 30 Jahre produziert.

Jetzt eröffnet ein erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) Unternehmen die Möglichkeit, Investitionen steuerlich deutlich stärker zu begünstigen. Für nachhaltige Technologien wie Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gibt es noch nie dagewesene Vorteile. Für alle begünstigten Investitionen beträgt der IFB 20 % (bisher 10 %) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Im Bereich Ökologisierung werden sogar 22 % (bisher 15 %) gewährt – entscheidend für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die maximale Bemessungsgrundlage pro Betrieb und Wirtschaftsjahr liegt bei einer Million Euro, was bis zu 220.000 Euro steuerliche Betriebsausgabe ermöglicht.

Begünstigt sind nur neue, ungebrauchte Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die im Inland betrieben werden und in den betrieblichen Bereich fallen. Investitionen in gebrauchte Güter, Fahrzeuge mit Emissionen oder fossile Energiesysteme sind ausgeschlossen.

Vorteile für PV und Speicher
Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher profitieren am meisten. Alle Investitionen, die im Rahmen eines betrieblichen Nutzungskonzepts den Eigenverbrauch oder die Einspeisung optimieren, können ab November 2025 mit dem vollen Satz steuerlich geltend gemacht werden, sofern es sich um neue Anlagen handelt.

PV-Anlagen und Speicher gelten als »öko-begünstigt« und bringen damit die maximale Steuerersparnis von 22 %. Auch für betriebliche Batteriespeicher – ob integriert in das Eigenverbrauchsmodell oder als Stand-alone-Lösung für Flexibilisierungsstrategien – ist diese Begünstigung nutzbar. Die Kombination mit der degressiven Abschreibung ist möglich; andere Investitionsförderungen (beispielsweise EAG-Zuschüsse) werden berücksichtigt, dürfen aber die Bemessungsgrundlage nicht überschreiten bzw. müssen von dieser abgezogen werden.

Für Unternehmen, die zukünftig wettbewerbsfähig bleiben und ihre Energiekosten senken wollen, ist das ein entscheidender Impuls: Die Investitionskosten für PV-Anlagen und Speicher senken sich – mit IFB und weiteren Förderungen – teilweise um ein Drittel gegenüber dem Listenpreis.

Rascher Handlungsbedarf
Das attraktive IFB-Zeitfenster ist befristet: Es umfasst alle Investitionen bis 31. Dezember 2026. Da die Umsetzung größerer Photovoltaik- und Speicherprojekte von Unternehmen realistisch oft zwölf Monate oder länger dauert – von Dimensionierung, Planung, Förderanträgen und Genehmigungen bis zur Inbetriebnahme –, besteht bereits jetzt Handlungsbedarf, um rechtzeitig von den verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen zu profitieren.

Der Investitionsfreibetrag ist ein einzigartiger Impuls für betriebliche PV- und Speicherinvestitionen. Das kombinierte Zusammenspiel von IFB, möglicher degressiver Abschreibung und den kürzlich wieder veröffentlichten Bundesförderungen macht die nächsten Monate zur wohl attraktivsten Zeit für PV-Investitionen. Unternehmen sollten deswegen rasch die Weichen stellen, um von diesen Vorteilen in vollem Umfang zu profitieren.

Über die Autorin
Cornelia Daniel begleitet Unternehmen bei der Umsetzung von PV-Projekten. Ihre Initiative Tausendundein Dach ist ein One-Stop-Shop von der Erstberatung bis zur schlüsselfertigen Inbetriebnahme. Hinter dem Projekt steht die Solarberatung Dachgold und der Photovoltaikspezialist 10hoch4.

Dieser Artikel ist am 14. Oktober 2025 auf LinkedIn erschienen: https://www.linkedin.com/pulse/jetzt-oder-nie-220000-steuervorteil-f%C3%BCr-bis-ende-2026-cornelia-daniel-1bqnf/?trackingId=rJongunkYLGiElu8UFPq5A%3D%3D

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