Freitag, Juli 19, 2024

Was vor 15 Jahren als Idee begann, ist heute aus dem österreichischen E-Government nicht mehr wegzudenken. Mit dem BürgerInnenportal HELP.gv.at und dem Rechtsinformationssystem (RIS) hat das Bundeskanzleramt zwei zentrale Plattformen geschaffen, die der Bevölkerung in allen Lebenssituationen im Zusammenhang mit Ämtern, Behörden oder Gesetzen zur Seite stehen.

Transparenz und Partizipation sind unerlässliche Elemente einer modernen Verwaltung. Österreich hat sich dazu früh mit E-Government auseinander gesetzt und innovative Lösungen entwickelt, die diesem Anspruch gerecht werden. Mit dem Vorsatz, wichtige Inhalte der breiten Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen, wurde 1997 ein historischer Meilenstein gesetzt und das BürgerInnenportal HELP.gv.at ins Leben gerufen. Waren es zu Beginn lediglich elektronische Formulare, stehen mittlerweile etwa 1.000 verschiedene Anträge und Dokumente, die bequem von zu Hause aus gestellt und ausgefüllt werden können, zur Verfügung. Dass die Services von der Bevölkerung sehr gut angenommen werden, zeigen die über neun Millionen AnwenderInnensitzungen im Jahr 2012.

Wesentliche Ziele von HELP.gv.at in den nächsten Jahren sind die weitere Erhöhung des Bekanntheitsgrades und damit einhergehend die Steigerung der Zugriffszahlen und die Ausweitung des userfreundlichen Serviceangebots. Hier liegt der Fokus auf der Forcierung von mobilen Lösungen. Mit der Amtsfinder:App und der Handy-Signatur:App konnten bereits im vergangenen Jahr wesentliche Schritte für eine verstärkte mobile Nutzung gesetzt werden. Derzeit arbeitet HELP.gv.at an der HELP4Baby:App, die heuer eingeführt wird. Mit dieser App, die quasi als Mutter-Kind-Pass fungieren soll, werden die Amtswege den werdenden Müttern vor und nach der Geburt „baby-leicht“ gemacht. Weitere Apps, wie zum Beispiel eine Web-App für StudentInnen und eine Information über die aktuellen Angebote der staatlichen Kultureinrichtungen befinden sich in Planung.

Rechtsvorschriften – Was ist neu im Jahr 2013?
Für alle, die das kommende Jahr sorgfältig planen und wissen möchten, welche gesetzlichen Änderungen ins Haus stehen, bietet HELP.gv.at mit dem besonderen Service „Was ist neu im Jahr 2013?“einen raschen Überblick über zahlreiche Rechtsänderungen. In 13 Kapiteln bietet HELP einen Überblick über die für das kommende Jahr bereits im Nationalrat beschlossenen Änderungen. Dabei werden die Neuerungen in Kapiteln, wie zum Beispiel Arbeit und Soziales, Familie, Verwaltung oder Wirtschaft, zusammengefasst. Darüber hinaus informiert das HELP-Service „Gesetzliche Neuerungen“ über laufende Rechtsänderungen, noch bevor sie in Kraft treten. Dabei sind die neuesten Begutachtungsentwürfe, Regierungsvorlagen, Initiativanträge, Beschlüsse des Nationalrates sowie Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt abrufbar.

RIS – seit 15 Jahren zugänglich
Die Anfänge des Rechtsinformationssystems reichen bis ins Jahr 1983 zurück, in dem das System in seinen Grundzügen konzipiert wurde. Anfangs war es nur der öffentlichen Verwaltung zugänglich, seit 1997 können sich alle BürgerInnen über die österreichischen Gesetzeslagen informieren. Sämtliche im Bundesgesetzblatt zu verlautbarende Rechtsvorschriften sowie Landesrecht und Judikatur werden auf dieser Plattform veröffentlicht. Die vom Bundeskanzleramt betriebene Datenbank bietet einen kostenlosen und barrierefreien Zugang (WAI-A nach WCAG 1.0) und verbucht derzeit im Durchschnitt rund 100 Millionen Dokumentenzugriffe pro Monat. Um den Zugriff auch einfach per iPhone und iPad zu ermöglichen, wurde im April 2012 die RIS:App eingeführt. Mit dieser App wurde eine optimierte und kostenfreie Lösung geschaffen, die es der Bevölkerung erlaubt, auch unterwegs auf Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel Gesetze oder Verordnungen, zuzugreifen. Bereits im August 2012 zählte die RIS:App zu den beliebtesten Apps im österreichischen iTunes Store und war lange Zeit unter den Top 10 in der Kategorie „Nachschlagewerke, kostenlos“ zu finden, womit sie sogar „Wikipedia mobile“ hinter sich ließ.

Für die nächsten Jahre ist im RIS eine Dokumentation der Entscheidungen der neuen Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts geplant. Die authentische Kundmachung des Landesgesetzblattes mehrerer Bundesländer ist ebenfalls vorgesehen.

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