Freitag, November 22, 2024
Gesetzliche Regelung für Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch
Staatssekretär Florian Tursky und RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer (re.) stellen den Entwurf vor, der Netzbetreiber zu Maßnahmen gegen das widerrechtliche Kopieren von Rufnummer ermächtigt.

Anfang Oktober hat die RTR ein Konsultationsverfahren gestartet, um gegen Rufnummernmissbrauch vorgehen zu können. Die Verordnung soll noch dieses Jahr kundgemacht werden.

Seit 2018 erhebt die Telekom-Regulierungsbehörde RTR den Rufnummernmissbrauch über eine eigene Meldestelle. Wurden im vergangenen Jahr noch häufiger Betrugs-SMS gemeldet, so kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Betrug mit österreichischen Telefonnummern. Bei dem so genannten Spoofing werden Anrufe von einer österreichischen Rufnummer getätigt, dahinter verbergen sich jedoch Betrüger. Die betroffenen Rufnummern können jedoch nicht einfach gesperrt werden, denn die meist ahnungslosen Opfer würden sonst ihre tatsächlich gültige Rufnummer verlieren.

„Sie kennen vielleicht das Problem, dass sie von einer österreichischen Telefonnummer angerufen werden, sich dahinter aber ein Betrüger verbirgt. Wenn man nicht abhebt und dann zurückruft, hebt der tatsächliche, ahnungslose Verwender dieser Telefonnummer ab. Dies ist vor allem für die Betroffenen hinter der echten Rufnummer oft sehr ärgerlich. Alleine in den vergangenen zwei Montan wurden über 4.000 Fälle gemeldet – die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Mit dem heute in Begutachtung gehenden Verordnungsentwurf der Regulierungsbehörde sagen wir dem Telefonnummernmissbrauch den Kampf an. In Zukunft müssen die österreichischen Betreiber bei Anrufen aus dem Ausland mit österreichischen Rufnummern eine Verifizierung der Rufnummer vornehmen. Wenn ein Missbrauchsfall vorliegt, dann darf der Anruf nicht zugestellt werden“, so Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky.

„Wir haben daher in den letzten Wochen intensiv und unter Miteinbeziehung der Mobilfunkanbieter, aber auch Festnetzbetreiber einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, um dieses Problem rechtlich in den Griff zu bekommen. Spoofing und Rufnummernmissbrauch sind aber auch international ein großes Problem. Aus diesem Grund arbeiten wir auch mit anderen Regulierungsbehörden intensiv zusammen, um der organisierten Kriminalität die Stirn zu bieten“, sagt Geschäftsführer der RTR Klaus Steinmaurer.

Am 2. Oktober ist ein Konsultationsverfahren zur Novelle der „Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdienste-Verordnung“ (KEM-Verordnung) gestartet, welche Spoofing-Anrufe mit österreichischen Rufnummern innerhalb Österreichs unterbinden wird. Das Konsultationsverfahren dauert vier Wochen und wird noch dieses Jahr abgeschlossen sein. Die Folgen: Wenn ein Anruf aus dem Ausland nach Österreich getätigt wird und dabei eine österreichische Rufnummer übertragen wird, obwohl sich diese nicht im Ausland befindet, wird die Anzeige dieser Rufnummer beim Angerufenen unterdrückt. Besteht für Netzbetreiber die Möglichkeit die Authentizität des Anrufes aus dem Ausland zu prüfen, ist dieser verpflichtet, bei Fehlschlagen dieser Prüfung den Anruf zu unterbinden.

„Die neue Verordnung tritt nach einer Anpassungsfrist noch vor dem nächsten Sommer in Kraft. Das bedeutet, dass wir eine solche Rufnummernmissbrauchs-Welle wie derzeit in Zukunft nicht mehr erleben werden“, so Tursky weiter.

Neben Missbrauchsfällen ist es wichtig, die Telekommunikationsnetze vor Ausfällen zu schützen, denn ohne elektronische Kommunikationsnetze gäbe es keine Digitalisierung. Die RTR ist daher in regelmäßigen Austausch mit den Telekommunikationsbetreibern und dem Innenministerium, um regelmäßige Risikoanalysen und Krisenpläne zu erstellen. Für die Gewährleistung einer durchgängigen Versorgung von Telekommunikationskomponenten sorgt seit 2021 auch der Netzsicherheitsbeirat der RTR.

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