Mittwoch, November 20, 2024
Die elektronische Zustellung ist ein wesentlicher Faktor für einfache und günstige Prozesse sowohl privat als auch in der Wirtschaft. Das Bundeskanzleramt hat diese Woche auch per Bescheid einen zweiten elektronischen Zustelldienst zugelassen.

Eine einmalige Registrierung Bürgerkarte bei einem Zustelldienst (Liste unter www.zustellung.gv.at) genügt, um behördliche Schriftstücke bequem, kostenlos und rund um die Uhr über das Internet empfangen zu können. Wenn ein neues Schriftstück einlangt, wird der Empfänger davon unverzüglich per E-Mail informiert. Die Abholung eines eingelangten Schriftstückes erfolgt mit der Bürgerkarte auf der Internetseite des Zustelldienstes. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur der Bürgerkarte unterschreibt der Empfänger den elektronischen Rückschein, der wiederum der versendenden Behörde übermittelt wird. Durch diese verlässliche Nachweisbarkeit unterscheidet sich die elektronische Zustellung von einer konventionellen E-Mail, bei welcher der Empfang einer Nachricht nur schwer nachweisbar ist

Als neues Service steht ab sofort beim Zustelldienst meinbrief.at auch die nachweisliche Zusendung von Schriftstücken im Auftrag von Privaten zur Verfügung. Damit kann jeder nicht nur Schriftstücke empfangen, sondern auch aktiv versenden – es geht somit um das elektronische Pendant zum Einschreibbrief. Die Vorteile gegenüber einer E-Mail liegen bei der Nachweisbarkeit des Empfangs und bei der hohen Sicherheit am Übertragungsweg. Mit der UNIQA konnte bereits ein prominenter Vertreter der Privatwirtschaft für die elektronische Zustellung gewonnen werden.

Sektionschef Matzka: „In Zeiten von Phishing, Spam und Virenattacken ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern sichere, geprüfte und einfach zu bedienende Services anzubieten. Die Erweiterung der Zustellung unter Verwendung unseres Zustellkopfes um die nachweisliche Zusendung im Auftrag von Privaten ist ein wichtiger Schritt der Wirtschaft zu mehr Sicherheit, Nachweisbarkeit und Verlässlichkeit im elektronischen Datenverkehr. Wichtige Verträge, persönliche oder vertrauliche Dokumente können nun auch von Privaten nachweislich über die elektronische Zustellung an den Empfänger übermittelt werden. Beweisprobleme betreffend den Erhalt eines elektronischen Dokuments gehören somit der Vergangenheit an.“

Das Bundeskanzleramt hat diese Woche auch per Bescheid einen zweiten elektronischen Zustelldienst zugelassen. Damit steht neben meinbrief.at von Raiffeisen Informatik künftig ebenso brz-zustelldienst.at vom Bundesrechenzentrum als Anbieter zur Verfügung.

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