Die Energiewende steht bevor. Im Bereich Verkehr steckt diese Entwicklung allerdings noch in den Kinderschuhen. Um den Einsatz erneuerbarer Energien und alternativer Technologien voranzutreiben, sind hier Förderungen unentbehrlich. Die Biokraftstoffrichtlinie gibt Österreich und den anderen europäischen Mitgliedländern die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor vor. Das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen erfolgt in erster Linie durch die Beimischung von Biodiesel und Bioethanol zu fossilen Kraftstoffen. Zusätzlich werden durch gezielte finanzielle Förderungsmaßnahmen Impulse zur verstärkten Markteinführung alternativer Antriebstechnologien sowie Elektromobilität gesetzt.
Österreichweite Förderungen
Im Rahmen des Förderprogramms klima:aktiv mobil fördert das österreichische Lebensministerium landesweit die Anschaffung von bis zu zehn alternativ betriebenen Fahrzeugen bzw. die Umrüstung von bis zu zehn mit fossilen Treibstoffen betriebenen Fahrzeugen auf Biokraftstoffe. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Umstellung, darf jedoch generell 30 % (bei Gebietskörperschaften 50 %) der umweltrelevanten Investitionskosten nicht überschreiten. So wird die Anschaffung von E-Scooters und -Motorrädern mit 250 Euro, von E-Leichtfahrzeugen oder dreirädrigen E-Fahrzeugen mit 500 Euro, von mehrspurigen leichten E-Fahrzeugen mit 1.250 Euro und E-Autos mit 2.500 Euro gefördert. Bei der Verwendung von Ökostrom verdoppelt sich die Förderung des jeweiligen Fahrzeuges. Für Erdgasautos gibt es eine Förderung von 500 Euro, bei der Verwendung von Biomethan steigt diese auf 1.000 Euro. Hybridfahrzeuge werden generell mit 400 Euro gefördert. Beantragen können eine Förderung unter anderem Unternehmen, Länder, Städte, Gemeinden, Verbände und gemeinnützige Vereine. Die Förderung von Privatpersonen ist nicht möglich.
Burgenland
Die Burgenländische Energieagentur (BEA) fördert 30 % der Kosten, also maximal 750 Euro, bei der Neuanschaffung eines E-PKW bzw. beim Umbau eines Fahrzeuges auf vollelektrischen Betrieb. Bei der Anschaffung eines E-Mopeds oder E-Motorrads wird ein Zuschuss von maximal 300 Euro, also 30 % der Kosten, gewährt. Bei E-Scooters für Pensionisten und gehbehinderten Personen übernimmt die BEA genauso 30 % der Anschaffungskosten, also maximal 200 Euro. Gefördert werden nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Allerdings endet mit Ende des Jahres auch die Förderung.
Kärnten
Mit 200 Euro wird im Bundesland Kärnten die Neuanschaffung eines E-Scooters oder eines E-Fahrzeugs mit Straßenzulassung von der Initiative Lebensland Kärnten der Landesregierung gefördert. Von der Förderung betroffen sind nur Privatpersonen mir Hauptwohnsitz in Kärnten. Mit Ende des Jahres läuft die Förderung aus.
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich übernimmt bei der Neuanschaffung eines E-Mopeds, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, mit maximal 300 Euro 20 % der Kosten. Diese Förderung gilt nur für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und endet mit 31. Dezember 2011. Außerdem wird die Anschaffung von zweispurigen E-Fahrzeugen und Hybridfahrzeugen unterstützt. Für natürliche Personen beträgt der Zuschuss 700 Euro, Taxiunternehmen bzw. Fahrschulen werden mit 2.000 Euro gefördert. Auch diese Förderung läuft spätestens Ende des Jahres aus.
Steiermark
Seit dem 1. Jänner 2011 werden vom Land Steiermark zweispurige Elektrofahrzeuge, die keine behördliche Zulassung benötigen, mit 250 Euro gefördert. Diese Fahrzeuge sollen insbesondere der Unterstützung der Mobilität von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderaktion läuft Ende 2011 aus.
Tirol
In Tirol gibt es keine spezifische Förderung der Landesregierung. Allerdings fördert der Tiroler Erdgasversorger TIGAS-Erdgas Tirol GmbH die Einführung von Erdgasautos. Bei der Neuanschaffung eines erdgasbetriebenen Fahrzeuges oder der Umstellung eines Fahrzeuges auf Erdgasbetrieb gewährt die TIGAS Privatpersonen und Gewerbebetrieben bis 31.12.2011 einen Zuschuss von 500 Euro.
Salzburg
Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) die Anschaffung von Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 mit einem Erdgasantrieb oder Elektro-Hybrid-Antrieb, deren normierte CO2-Emission (im NEFZ – Neuer Europäischer Fahrzyklus) nicht mehr als 100 g/km beträgt. Der Zuschuss beträgt bei der nachweislichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen 3.000 Euro, ansonsten 2.000 Euro. Gefördert werden Privatpersonen sowie u.a. KMUs, Leasingunternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften.
Wien
In einer gemeinsamen Aktion mit Wien Energie fördert die Stadt Wien den Neuerwerb von einspurigen E-Fahrzeugen, wie E-Rollern, -Mopeds, und -Motorrädern mit maximal 300 Euro, also 30 % der Kosten. Nicht gefördert werden E-Fahrzeuge ohne Straßentauglichkeit. Die Förderung ist mit 31.12.2011 befristet.
Förderungen für E-Fahrräder
Außerdem gibt es in einigen österreichischen Bundesländern Förderungen für E-Fahrräder. Im Burgenland wird der Kauf von Pedelecs durch Privatpersonen von der Burgenländischen Energieagentur mit 30 % der Anschaffungskosten, also maximal 200 Euro, abgegolten. In Kärnten kommt die Initiative Lebensland Kärnten beim Kauf oder der Umrüstung auf Pedelecs durch Private für 10 % der Kosten, also maximal 160 Euro, auf.
Im Modellversuch e-mobil fördert das Land Niederösterreich Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Gemeinden bei Kauf und Leasing von E-Bikes. Die Förderhöhe entspricht dabei 30 % des Kaufpreises, maximal jedoch 500 Euro.
Das Land Tirol gewährt Zuschüsse von je 300 Euro bei der Anschaffung von E-Bikes als Dienstfahrrad durch Gemeinden. Die Stadt Wien schießt Privatpersonen beim Kauf von E-Fahrrädern bzw. bei der Umrüstung 30 % des Kaufpreises zu, maximal 300 Euro. Zusätzlich bieten einzelne Gemeinden in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg sowie in der Steiermark und im Burgenland Förderungen für E-Bikes an.
Die Mehrheit der Förderungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben läuft mit 31. Dezember 2011 aus. Die Maßnahmen für kommendes Jahr befinden sich zwar allerorts in Planung, jedoch ist darüber nichts Konkretes bekannt.