Montag, November 25, 2024
Nach Jahren des Wartens: EAG endlich beschlossen
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Einigung bei Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Nach zuletzt intensiven Verhandlungen ist das EAG am 7. Juli 2021 mit der nötigen Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen worden. Es ist die wichtigste Reform im Energiesektor seit Jahrzehnten.

Die grün-schwarze Regierung hat gemeinsam mit den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS das lang erwartete Gesetz beschlossen, das die Investitionen in erneuerbare Energien und Maßnahmen gegen den Klimawandel in den kommenden zehn Jahren in Österreich ebnen soll.

Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen für die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurden am bestehenden Entwurf noch einige Verbesserungen vorgenommen. Neben der Befreiung von allen Ökostrom-Abgaben für einkommensschwache Haushalte (GIS-befreit) wurde eine weitere Maßnahme zur sozialen Abfederung eingebaut. Haushalte mit geringem Einkommen, die nicht unter diese Kategorie fallen, zahlen künftig jährlich maximal 75 Euro. Davon profitieren rund 550.000 Haushalte.

Mit 100 Millionen Euro wird der Rückstau bei Fernwärme-Projekten abgearbeitet. Insgesamt 173 Projekte warten seit 2011 auf ihre Umsetzung. Zusätzlich werden bis 2024 jährlich fix 15 Millionen Euro in den Ausbau der Fernwärme in Österreich investiert. Und mit jährlich 80 Millionen Euro wird der Ausbau von grünem Wasserstoff und grünem Gas gefördert – ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung der Industrie.

Nach dem Parlamentsbeschluss wird das EAG nächste Woche im Bundesrat behandelt, an diesem Tag können bereits große Teile des neuen EAG in Kraft treten. Dies betrifft die Teile der Förderungen für kleinere Anlagen ebenso wie die völlig neuen Energiegemeinschaften. Das Klimaschutzministerium arbeitet seit Monaten mit Nachdruck daran, sämtliche Verordnungen vorzubereiten und die nötigen Abstimmungen mit der EU-Kommission einzuleiten. So wird sichergestellt, dass die Menschen in Österreich schnell von diesem neuen Klimaschutzpaket profitieren.

Das EAG weist den Weg zu 100 Prozent Ökostrom im Jahr 2030 und zählt zu den zentralen Instrumenten der Energiewende. Insgesamt wird bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro in den Ausbau der Erneuerbaren investiert.
Die Ausbauziele: plus 27 Terawattstunden (TWh) bis 2030, diese gliedern sich in 11 TWh Photovoltaik, 10 TWh Windkraft, 5 TWh Wasserkraft, 1 TWh Biomasse. Insgesamt entspricht dies einer Steigerung um 50 % zur bestehenden Ökostrom-Leistung (55,6 TWh) in Österreich.

Zudem werden rechtlich nun Energiegemeinschaften ermöglicht, die gemeinsam Ökostrom produzieren, speichern und verbrauchen dürfen.


„Es freut uns, dass Regierung und Opposition beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz an einem Strang gezogen und am Ende ein auf den ersten Blick gutes und schlüssiges Gesetz verhandelt haben. Der erste Schritt ist damit gemacht, weitere müssen nun folgen: Wir brauchen eine zügige Notifizierung des Pakets durch die EU, eine rasche, pragmatische Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und eine positive Stimmung für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur“, erklärt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie in einer ersten Reaktion.

Beim Dachverband der Erneuerbaren wird betont, dass es für den Klimaschutzes wichtig ist, nun sicher zu stellen, dass Österreich in Richtung 100 % erneuerbaren Strom auf dem Zielpfad bleibt. „Wir haben in den letzten Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Gesetz die eine oder andere Formulierung enthalten ist, die sich als Flaschenhals erweisen könnte. Wir hoffen darauf, dass in diesem Fall auf Basis des nun fertigen EAGs entsprechende Reaktionsmöglichkeiten im Sinne der Zielerreichung bestehen“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des  Verband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).

In weiterer Folge hat nun die Konkretisierung des Gesetzes in den vorgesehenen Verordnungen zu erfolgen. Ebenso weist der EEÖ einmal mehr auf die wichtige Rolle der Länder hin: „Jetzt, wo das EAG auf den Boden gebracht ist, liegt es nun an den Ländern, diesem Gesetz in den Bundesländern zum Erfolg zu verhelfen. Denn realisiert und genehmigt werden die Projekte vor Ort“, so EEÖ-Präsident Christoph Wagner.

„Jetzt kann die Windparkplanung nach einer eineinhalbjährigen Pause wieder aufgenommen werden. Dieser Beschluss ist sehr wichtig für die Branche, da seit 2020 keine Fördermittel mehr für neu genehmigte Windparks zur Verfügung stehen. Da wir in den nächsten zehn Jahren auch alte Anlagen ersetzten müssen, braucht es mehr als 400 MW Windkraftleistung an Ausbau jedes Jahr“, bemerkt  Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „400 MW sind zu wenig, um das Regierungsziel von 10 TWh zusätzlichem Windstrom zu erreichen.“ Um diese 10 TWh Windstrom 2030 zusätzlich produzieren zu können, hätte es einen Zubau von 500 MW über zehn Jahre bedurft. Mit dem beschlossenen Gesetz werden lediglich mindestens 400 MW Windkraftausbau jährlich ermöglicht. Bis 2030 können damit nur 3.200 MW anstatt der benötigten 5.000 MW Windkraftleistung errichtet werden.

„Die E-Control begrüßt, dass das EAG nun beschlossen ist und rasch erste Taten folgen können. Für uns ist dies das größte energiepolitische Vorhaben seit Beginn der Liberalisierung und wir freuen uns darauf, hier aktiv mitzugestalten“, sagen die beiden Vorstände der Regulierungsbehörde, Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch. Sie betonen die Neuerungen bei den Netzanschlüssen: So wird der Netzanschluss an das Verteilernetz für bestimmte Erzeugungsanlagen erleichtert und über das pauschale Netzzutrittsentgelt Österreichweit harmonisiert. Stromerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien können künftig einfacher angeschlossen werden und werden zudem auch tariflich begünstigt. Die Schaffung regulatorischer Freiräume zu Zwecken der Erprobung innovativer Ideen, welche die Energiewende vorantreiben, ist ebenfalls vorgesehen.

Sehr erfreut darüber, dass die lange erwartete Einigung zum EAG bekanntgegeben wurde, zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger. Begrüßt wird von Kleinwasserkraft Österreich insbesondere, dass im Bereich der Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken deutliche Verbesserungen zum Status quo erzielt werden konnten und auch Investitionszuschüsse für Anlagen prinzipiell weiterhin erhalten blieben. Ein großer Kritikpunkt bleibe aber bestehen: „Für uns bleibt es unverständlich, dass für Anlagen, die sich bereits einem sehr strengen Bewilligungsprozess unterziehen mussten, nun noch einmal weitere Hürden eingezo­gen werden. Dass damit Kraftwerke an fast 20 % der Fließgewässer pauschal von der Förderung ausgeschlossen werden sollen, ist für uns in Zeiten der Klimakrise und angesichts der extrem hohen ökologischen Standards nicht nachvollziehbar.“ Eine Förderung könne in Österreich nur beantragt werden, wenn alle notwendigen Bewilligungen vorliegen. Und für diese ist die Erfüllung sämtlicher Umweltauflagen, des Verbesserungs-Gebots, und des Verschlechterungs-Verbots Voraussetzung.

Ob es mit dem EAG gelingt, die aktuell installierte PV-Leistung bis 2030 zu versiebenfachen und wie praktikabel die Handhabung des neuen Fördersystems für die zigtausenden neuen Anlagenbetreiber*innen in der Praxis tatsächlich ist, werde sich zeigen, heißt es beim Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA). Bei ein paar offenen Details, die nicht den Weg ins Gesetz gefunden haben, hofft der Verband auf Klarstellung in den Verordnungen. „Wichtig ist nun, dass über Verordnungen rasch weitere Details festgelegt werden und jene Gesetzesteile, die keine Freigabe der Europäischen Kommission benötigen, ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten können, um keine weitere Zeit zu verlieren“, appelliert Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic, für ein rasches Vorankommen.

Gerhard Christiner, technischer Vorstand der APG: „Außerordentliche Zielsetzungen bedürfen somit außerordentlicher, weiterführender Maßnahmen. Alleine die Förderseite zu regeln und punktuelle Technologieförderungen umzusetzen, ist zwar wichtig, wir brauchen darüber hinaus aber ein ganzes Maßnahmenbündel: Verlässliche Rahmenbedingungen auch für die übrigen Teile das Stromsystems, nämlich der Netz- bzw. Speicherinfrastruktur, den notwendigen Kraftwerksreserven sowie den zu integrierenden, dezentralen Marktakteuren aus den Bereichen Industrie, Gewerbe sowie Energiegemeinschaften – sind somit das Gebot der Stunde. Nur dann sehen wir die Sicherheit im Stromsystem im Sinne des Wirtschaftsstandorts Österreich nachhaltig gewährleistet.“ Die nun am Tisch liegenden Zahlen mache die Überprüfungsnotwendigkeit der APG-Projektpipeline notwendig. Christiner: „Mit der heutigen Beschlussfassung ist klar, dass die aktuelle Netzinvestitionsplanung der APG in Höhe von 3,1 Milliarden Euro nicht die finale Antwort auf das EAG sein wird. Bereits lange diskutierte Themenfelder wie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei energiewirtschaftlichen Anlagen, der fehlende Schutz von Planungs- bzw. Bestandstrassen im Strombereich, fehlende energiewirtschaftliche Raumplanung oder aber der Bedarf einer umfassenden Speicher- bzw. Wasserstoffstrategie müssen jetzt zügig auf den Weg gebracht werden“, legt Christiner die Forderungen klar auf den Tisch.

Auch die heimische Biogas-Branche sieht nun die Weichen in Richtung aktiver Teilnahme an der Energiewende Österreichs und Fortbestand bestehender Anlagen gestellt. Dem Regierungsziel entsprechend wurde zusätzlich zum Ausbau im Ökostrombereich auch ein erneuerbares Gas Ziel von 5 TWh festgelegt. Lediglich das Verbleiben eines geeigneten Umsetzungs- und Abwicklungssystems für die Biomethaneinspeisung, kann als Wermutstropfen bezeichnet werden. Letzteres ist gerade zur Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele unbedingt erforderlich und lässt die Branche auf das Versprechen von Ministerin Leonore Gewessler setzen, den notwendigen Rechtsrahmen innerhalb eines halben Jahres dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen. „Der letzte Baustein um ‚Greening the Gas‘ zum Erfolg zu führen fehlt leider noch. Wir sehen daher die Regierung weiter in Verantwortung, wie versprochen nach der Sommerpause diese Lücke zu schließen“, sagt Norbert Hummel, Obmann Biogas des Kompost und Biogas Verbandes (KBVÖ).

Und auch der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie begrüßt das beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Marion Mitsch, Geschäftsführerin des FEEI, dazu: „Wir müssen die jetzt zur Verfügung stehenden Fördermittel für eine hohe Wertschöpfung in Österreich nutzen, um letztlich auch die Arbeitsplätze im Land zu halten und neue zu schaffen.“ Es läge schließlich auf der Hand, dass die geplanten hohen Investitionsanreize nicht nur für heimische und europäische Unternehmen interessant seien. „Hier besteht die Gefahr, dass heimische Hersteller von einschlägigen Technologien von außereuropäischen Herstellern bedrängt oder gar abgedrängt werden,“ so Mitsch. Dass diese Sorgen nicht unbegründet sind, zeigen die Aktivitäten von vor allem amerikanischen und asiatischen Akteuren in den vergangenen Jahren in Europa. Sie haben aber auch von der offenen Vergabepolitik in Europa profitiert. Denn die EU ist für öffentliche Beschaffung der offenste Markt der Welt.

„In einigen Teilbereichen konnten in letzter Minute trotz massiven Druckes der Industrie noch Verbesserungen erzielt werden. Das volle Potenzial der Bioenergie spiegelt sich in den nun festgelegten ‚Mindest-Zubau-Kontingenten‘ jedoch nicht wieder“, sagt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. Erstmals gibt es im EAG ein eigenes Kontingent für Mikro-KWK-Anlagen für feste Biomasse. Holzgas soll eine wesentliche Rolle bei der Produktion von erneuerbarem Gas spielen. Auch der Weiterbetrieb der Bestands-Anlagen konnte weitgehend abgesichert werden. „Unser Dank gilt Bauernbund-Präsident Georg Strasser, Frau Energieministerin Leonore Gewessler und Frau Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sowie Klubobmann August Wöginger und Klubobfrau Sigi Maurer, die in letzter Minute einen Kompromiss geschmiedet haben, der die Interessen von Klima- und Umweltschutz, Rohstoffprodukti-on und Holzwirtschaft in vielen Bereichen vereinen konnte. Ernüchternd war einmal mehr die Positionierung der Industrievertreter, die sich mit Vorschlägen zu staatlich verordneten Rohstofflenkungsmaßnahmen und einer Streichung des Kleinanlagenkontingents letztlich nicht durchsetzen konnten, aber viele für die Branche wichtige Detailanpassungen verhindert haben.“

Künftig sollen auch ökosoziale Kriterien bei der Ausschreibung für Erneuerbare Energien berücksichtig werden und nicht nur der Preis.
Ein großer Vorteil für KonsumentInnen ist die geplante Transparenz bei den Fernwärmepreisen und damit die Möglichkeit, Preise zu vergleichen, heißt es bei der Arbeiterkammer (AK). Die Befreiung einkommensschwacher Haushalte (GIS-befreite KundInnen) vom Erneuerbaren Förderbeitrag, der Pauschale und dem Grüngas-Beitrag wird leichter: Künftig reicht es, wenn eine Person im Haushalt GIS-befreit ist und das gemeinsame Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Höhe bleibt, um sich von den jährlichen Förderkosten befreien zu lassen. Für niedrige Einkommen, die keine GIS-Befreiung haben, soll es zumindest eine Deckelung der Förderkosten in Höhe von 75 Euro geben. Die AK spricht auch von einer "Schattenseite": Auf Erdgas-KundInnen kommen künftig doppelte Förderkosten zu: für erneuerbaren Strom und für erneuerbares Gas. Die AK hat für die Förderung von Grünem Gas eine Finanzierung aus Steuermitteln gefordert – das wäre viel gerechter als die relativ kleine Gruppe der Gas-Haushalte, die kaum Möglichkeiten haben, auf einen anderen Energieträger zu wechseln, mit den Kosten für den Umstieg auf das Grüne Gas zu belasten.
Ein weiterer Wermutstropfen: Eine zentrale Forderungen der AK - die Klarstellung, dass der Erneuerbaren Förderbeitrag, die Förderpauschale, sowie der Grüngas-Förderbeitrag nicht der Umsatzsteuer (USt) unterliegen - wurde nicht umgesetzt. Trotz zweier steuerrechtlicher Gutachten, die aufgezeigt haben, dass dies machbar wäre. Damit hätten sich Haushalte mindestens 88 Millionen Euro pro Jahr erspart, ohne dass ein Förder-Euro verloren ginge. Geld, das jetzt nur dem Finanzminister zugutekommt. Das Fazit der AK: Mit dem Erneuerbaren Ausbaugesetz ist ein wichtiger energie-und klimapolitischer Wurf gelungen, jetzt muss es rasch in die Umsetzung gehen. Die Zeit drängt, bis 2030 sind es nämlich nur mehr knapp neun Jahre.





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