Mit dem Corona-Gesetz wurde auch das Ökostrom-Gesetz im Nationalrat geändert und damit die Errichtungsfrist für Windparks um ein halbes Jahr verlängert. Verzögerungen, die durch die Corona-Krise entstehen, sollen so nicht zum Verfall des Fördervertrags führen. „Die Regierung sollte weiterhin die erneuerbaren Energien im Blick behalten“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Eine verstärkte Energiewende ist ein Konjunkturmotor für die regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze und ist daher eine Antwort auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise.“
Am 3. April wurde im Zuge des Beschlusses des 4. COVID-19-Gesetz (403/A), auch das Ökostromgesetz in einem Punkt geändert. Dies war nötig geworden, da es bei Ökostromanlagen, die sich derzeit in der Umsetzung befinden, zu Verzögerungen kommen wird. Windkraftprojekte, deren Errichtungsfrist im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 16. März 2021 endet, bekommen ein halbes Jahr mehr Zeit, die Windkraftanlagen zu errichten. Auch für Photovoltaik-Anlagen ist eine Fristerstreckung im Ökostromgesetz enthalten. Für alle PV-Anlagen deren Fristen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 30. Juni 2020 beginnen, wird die Frist um 6 Monate verlängert. „Wir freuen uns, dass die Politik hier vorausschauend Probleme mit der Gesetzes-Novelle beseitig hat“, erklärt Moidl.
Corona trifft Windkraft
Derzeit sieht es so aus, dass durch das Stilllegen einiger Produktionsstandorte für Windradkomponenten der Ausbau der Windkraft verzögert werden wird. Auch bei jenen Komponenten, die aus Asien geliefert werden, wird es womöglich zu Verspätungen kommen. Darüber hinaus kommen die Bauarbeiten auf den Baustellen in Österreich auch langsamer voran, als geplant. „Dass es dadurch in Summe zu Verzögerungen bei der Errichtung von Windrädern kommt, ist offensichtlich. Wie stark diese Verzögerung sein wird, ist im Moment aber nicht absehbar, da der Verlauf der Corona- Infektionen schwer abschätzbar ist“, so Moidl.
Windkraftausbau als Konjunkturmaßnahme
„Die Hoffnung ist groß, dass Konjunkturmaßnahmen im Anschluss an die Corona-Krise auch den Ausbau der erneuerbaren Energien betreffen und die Ausbaugeschwindigkeit sich dadurch essentiell erhöhen wird“, bemerkt Moidl: „Die Handbremse beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu lösen ist auch für die Erreichung der Ziele der Regierung, 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung bis 2030 und die Klimaneutralität 2040, notwendig.“ Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie hat der Ausbau der Windkraft einen großen Vorteil. Gesteigerte Investitionen bei erneuerbaren Energien bringen regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und eine Erhöhung der Steuerleistungen und damit stark positive Effekte für den Finanzminister. Hingegen wird die Förderung der erneuerbaren Energien nach dem Ökostromgesetz durch die Stromrechnung finanziert und belastet dadurch nicht den Budgethaushalt. „Konjunkturmaßnahmen in klimaschädlichen Bereichen sollten unterlassen werden“, fordert Moidl und ergänzt abschließend: „Dies wäre ein wichtiges Signal an die Wirtschaft, dass die Politik es ernst meint mit ihren Zielsetzungen“.