In Klimaschutz-Gebieten der Stadt Wien müssen neu errichtete Gebäude zwingend mit erneuerbarer Energie oder Fernwärme ausgestattet werden.
In der wachsenden Stadt ist der Neubausektor einer der zentralen Hebel für Klimaschutz. Denn Häuser, die heute gebaut werden, stehen auch in 50 Jahren noch. Mit »Klimaschutz-Gebieten« will die Stadt Wien nun klimafreundliche Systeme in bestimmten Regionen zum Standard machen. Die Festlegung dieser Gebiete ist mit der Verordnung von Energieraumplänen in der Wiener Bauordnung § 2b festgelegt. Die Verordnungen werden bezirksweise erlassen. Begonnen wird mit den Bezirken 2, 3, 7 und 16. Danach folgen in mehreren Etappen die weiteren Bezirke. Bis Mitte 2020 sollen im gesamten Wiener Stadtgebiet zahlreiche Klimaschutz-Gebiete bestehen. Acht von zehn Neubauten in Wien werden sich dort befinden, heißt es.
Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung von neu errichteten Gebäuden müssen dann entweder über erneuerbare Energie wie Erdwärme, Solarenergie, Biomasse oder über Fernwärme erfolgen. Betroffen sind alle Neubauten in diesen Gebieten: geförderter ebenso wie frei finanzierter Wohnbau, Büros, Geschäftslokale, aber auch öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kindergärten.
»Wir senken den CO2-Verbrauch der Neubauten um bis zu 80 % und sparen so alleine bis 2030 bis zu 112.000 Tonnen CO2«, bekräftigt Vizebürgermeisterin Birgit Hebein.
Im Wesentlichen wird nun per Verordnung die Wahl des Heizungs- und Warmwasserbereitungssystems von Neubauten beeinflusst. Bestandsgebäude sind davon nicht berührt. Die Grundstücke in einem Klimaschutz-Gebiet können grundsätzlich an die Fernwärme angeschlossen werden. Zudem muss mindestens ein weiteres klimafreundliches Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien oder Abwärme realisierbar sein. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin eine Wahlfreiheit beim Heizsystem auch in diesen Gebieten gibt.