Das Bundesverwaltungsgericht in Wien hat die Umweltverträglichkeit der Salzburgleitung bestätigt. Mit einer Verfahrensdauer von insgesamt 77 Monaten ist es eines der am längsten geprüften Infrastrukturprojekte Österreichs. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 800 Millionen Euro.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das positive Erkenntnis mit 5. März 2019 erlassen und damit den erstinstanzlich positiven UVP-Bescheid der Salzburger Landesregierung für die 380-kV-Freileitung in Salzburg rechtskräftig bestätigt. Die Beschwerden wurden abgewiesen. „Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Meilenstein für die Energie-Infrastruktur Österreichs. Mit der Salzburgleitung schafft APG die Voraussetzung, dass der geplante massive Ausbau der Erneuerbaren wie Wind und Photovoltaik ins Stromnetz integriert und die langfristige sichere Stromversorgung Österreichs garantiert werden können. Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Salzburgleitung werden wir so rasch wie möglich mit dem Bau beginnen“, betonen Gerhard Christiner und Thomas Karall, Vorstände des überregionalen Stromnetzbetreibers Austrian Power Grid (APG).
Die 380-kV-Salzburgleitung ist ein wesentliches Projekt zur Vollendung des 380-kV-Sicherheitsrings der APG. Dieser Ring ist das Rückgrat der österreichischen Stromversorgung. „Darüber hinaus ist die Salzburgleitung ein zentrales Projekt zur Erreichung der österreichischen Klimaziele“, betonen Karall und Christiner. Sie verbindet die Windkraft-Hotspots im Osten des Landes mit den Pumpspeicherkraftwerken im Westen. Überschüssiger Windstrom, der nicht vor Ort verbraucht wird, kann so zu den „grünen Batterien“, den Speicherkraftwerken in den Alpen, transportiert und dort gespeichert werden. Bei Bedarf kann der Strom dann wieder von den Speicherkraftwerken abgerufen werden. So können die erneuerbaren Energieträger effizient genutzt werden und die Mission 2030 - österreichische Stromversorgung durch 100 % Erneuerbare - umgesetzt werden.
Karall unterstreicht auch die ökonomische Bedeutung des Projektes: „Das Investitionsvolumen beläuft sich, auch aufgrund der langen Verfahrensdauer, auf inzwischen rund 800 Millionen Euro. Damit können laut einer Studie des Industriewissenschaftlichen Institutes über die Bauzeit rund 7000 Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden, etwa 2250 davon alleine in Salzburg.“
In einigen Abschnitten können Leitungen der Salzburg Netz GmbH mit der neuen Salzburgleitung mitgeführt werden. Teil des Projekts ist zudem die Demontage alter 220-kV-Leitungen der APG. „In Summe wird es in Salzburg künftig 65 Leitungskilometer und 229 Maste weniger geben als heute“, erklärt Salzburgleitung-Projektleiter Wolfgang Hafner. Der Neubau umfasst eine Länge von 128 Kilometern zwischen den Umspannwerken Salzburg in Elixhausen (Flachgau) und Tauern in Kaprun (Pinzgau). Wichtiger Teil des Projektes sind neue Abstützungen der Verteilnetzte in OÖ durch das neue Umspannwerk Wagenham und in Salzburg mit dem neuen Umspannwerk Pongau. Die Trassenführung der 380-kV-Salzburgleitung verläuft so, „dass die Auswirkungen auf Mensch und Natur so gering wie möglich sind“, so Hafner.
Weitere Informationen
Im Zuge des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden zur ergänzenden und umfassenden Überprüfung der Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt zahlreiche Sachverständige zu folgenden Themenbereichen beigezogen: Bodenschutz und Landwirtschaft, Betriebs- und Baustellenlärm, Elektrotechnik, Energiewirtschaft, Forstwesen/Wald, Geologie/Hydrogeologie/Geotechnik, Gewässerschutz, Humanmedizin, Luftreinhaltung, Naturschutz, Verkehr, Verkehrslärm, Wildbach- und Lawinenschutz sowie Wildökologie/Veterinärmedizin.
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine schwerwiegenderen Auswirkungen des geplanten Projektes auf die Umwelt, als im behördlichen Verfahren bereits berücksichtigt wurden, festgestellt. Nach umfassender und detaillierter Prüfung wies der zuständige Senat bestehend aus 3 Richterinnen die Beschwerden ab und genehmigte das Projekt der 380 kV-Hochspannungsleitung zur Schließung der Lücke im österreichischen Hochspannungsnetz. Einige Auflagen wurden abgeändert, angepasst oder ergänzt.
Das Bundesverwaltungsgericht sah keinen Grund, die von der Behörde vorgenommene Interessensabwägung zu Gunsten des Vorhabens zu ändern, da die öffentlichen Interessen an der Stromversorgung im Verhältnis zum Naturschutz überwiegen.
Eine Erdverkabelung war nicht Gegenstand im Beschwerdeverfahren, daher war diese Variante lediglich als mögliche Alternativlösung von Seiten der Sachverständigen zu prüfen. Diese allfällige Alternative erwies sich allerdings als nicht dem Stand der Technik entsprechend.
Die Revision wurde in zwei Punkten zugelassen – einerseits im Hinblick auf die Judikaturentwicklung zur Frage der Zuständigkeit der belangten Behörde in einem bundesländerübergreifenden Projekt sowie andererseits in der Frage der Auswirkungen des EuGH-Urteils betreffend Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Benutzungsart durch Trassenaufhiebe im UVP-Genehmigungsverfahren.