Dienstag, Juli 02, 2024

Mit dem am 30. Jänner 2017 von der Regierung vorgestellten Arbeitsprogramm wird die rasche Umsetzung der kleinen Ökostromnovelle angekündigt. Im März soll die Novelle im Ministerrat vorgelegt werden.  Die IG Windkraft, der Verein Kleinwasserkraft Österreich und Oesterreichs Energie begrüßen die "dringend notwendige Reform". Die Industrie wettert gegen "Dauersubventionierung".

„Die Windbranche sieht es positiv, dass die Regierung die kleine Ökostromnovelle in das Arbeitsprogramm aufgenommen hat“, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Jetzt geht es aber einmal mehr darum, von den Ankündigungen rasch zur tatsächlichen Umsetzung zu kommen. Wir müssen die Entwürfe daran messen, ob damit eine Verstärkung des Windkraftausbaus möglich ist.“ Die IG Windkraft fordert, dass eine kleine Ökostromnovelle auf alle Fälle einen Warteschlangenabbau der bereits genehmigten Windräder beinhaltet. „Dann kann die kleine Ökostromnovelle doch noch jenen Wirtschaftsimpuls auslösen, den Österreich so dringend braucht“, bemerkt Moidl. 260 Windräder könnten bei ihrer Umsetzung ein Investitionsvolumen von 1,4 Milliarden Euro allein bei ihrer Errichtung auslösen. 5.100 Personen wären mit der Errichtung der Windräder beschäftigt. Diese Anlagen könnten zusätzlich auf einen Schlag 2,5 % der österreichischen Stromversorgung sichern und sparen so viel CO2 ein wie 550.000 PKWs ausstoßen. „Der Warteschlangenabbau ist eben nicht nur aus umweltpolitischer, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht sehr wünschenswert“, so Moidl.

Kleinwasserkraft "erleichtert"
Erleichtert zeigen sich auch Christoph Wagner, Präsident und Paul Ablinger Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich darüber, dass die Novellierung des Ökostromgesetzes im neuen Regierungsprogramm enthalten ist. „Fast drei Jahre kämpfen wir nun bereits für diese dringend notwendige Reform“ erklärt Wagner der aber auch auf die noch notwendige Beschlussfassung im Parlament verweist. Mit einer Einigung von SPÖ und ÖVP sei aber doch ein wichtiger Schritt getan. „Solange wir auf einem Markt agieren müssen, auf dem wir Dumpingpreisen gegenüberstehen, die durch die massive Förderung von Atom- und Kohlestrom verursacht werden, sind Ausgleichsmaßnahmen für uns leider notwendig.“ erklärt Ablinger die Notwendigkeit der Novelle und betont, dass der Rückstau an Förderanträgen endlich abgebaut werden müsse: „Wer jetzt einen Antrag auf Förderung stellt, sei es für Neubau oder Revitalisierung eines Kleinwasserkraftwerks, muss nach derzeitigem Stand bis 2023 auf einen Vertrag warten. Ein unhaltbarer Zustand der enorme Investitionen verzögert.“

Große Novelle bis Ende des Jahres
Ebenso begrüßt Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, das Energiekapitel des Arbeitsprogramms. „Das neue Arbeitsprogramm der Bundesregierung verzichtet auf groß angelegte Absichtserklärungen und setzt auf konkrete Projekte mit konkreten Umsetzungsfristen“, erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Im Energiebereich sieht das neue Arbeitsprogramm eine kleine Ökostromnovelle bis März 2017 und eine große, stärker an Marktmechanismen orientierte Ökostromnovelle bis Dezember dieses Jahres vor. Die Energie- und Klimastrategie soll bis Juni vorliegen und orientiert sich wie die Stromstrategie von Oesterreichs Energie an den Eckpfeilern Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Leistbarkeit und Versorgungssicherheit. Bezüglich der Strompreiszone ist nicht nur eine Intensivierung der Verhandlungen mit Deutschland angekündigt, sondern auch ein beschleunigter Ausbau der Stromerzeugung und der Netze in Österreich um negativen Auswirkungen einer Auftrennung der Strompreiszone entgegenzuwirken.

Schmidt: „Mit der Konzentration auf diese vier Punkte und klaren Zielen könnten drängende Projekte wie die Frage der gemeinsamen Strompreiszone mit Deutschland oder die Vermeidung einer Zäsur der Ökostromförderung und Investitionssicherheit für Zukunftsvorhaben der Stromversorgung in die richtige Richtung gelenkt werden.“ Die E-Wirtschaft steht bereit für den Umbau des Energiesystems, wenn die dafür notwendigen Investitionsanreize geschaffen werden. Die Investitionen der Branche könnten sich bis 2030 auf bis zu 50 Milliarden Euro belaufen und damit positive Impulse für die Volkswirtschaft Österreichs setzen. Damit könnten mehrere zehntausend Arbeitsplätze geschaffen, beziehungsweise erhalten werden, heißt es.

Umbau lässt auf sich warten
„Einmal mehr wird der Dauersubventionierung von Ökostromanlagen über die Einspeisetarife gegenüber einer umfassenden Reform der Ökostromförderung Vorrang eingeräumt“, zeigt sich der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Peter Koren, dagegen kritisch. Die Novelle könne sich vielmehr als „Hemmschuh für Reformen“ erweisen. „Durch eine Verlängerung der alten Fördermechanismen auf Kosten aller Stromverbraucher, Haushalte wie Unternehmen, werden die gegenwärtigen Probleme wohl nochmals um sieben Jahre verlängert, anstatt sie zu lösen“, erklärt Koren. Im Zuge dieses Artikelgesetzes wolle der Gesetzgeber zudem auch drohende Vertragsverletzungsverfahren durch Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ELWOG), im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und im E-Control-Gesetz ausräumen.

Zweifel bestünden auch an der vorgestellten Systematik eines Ausstiegsanreizes für besonders defizitäre Biogasanlagen. Das geplante „Technologieabfindungsgesetz“ erscheine beihilferechtlich „zumindest fragwürdig und muss jedenfalls durch die EU-Kommission genehmigt werden. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Regelung jemals zu einer wirksamen Systementlastung führt, eher gering“, so Koren ewiter. Vor diesem Hintergrund erscheine der im Arbeitsprogramm aufgezeigte Zeitplan einer umfassenden Novelle mit Dezember 2017 als überaus ambitioniert und nicht realistisch. Was umso schmerzlicher wäre, da seitens der Industrie klar anerkannt werde, dass sich hier viele positive Ansätze finden. „Durch eine Umstellung der Fördersystematik auf Investitionsförderung und der Einführung von technologie- und effizienzbasierten Ausschreibungsmechanismen, wie im Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu lesen ist, könnte das System auf eine nachhaltige und marktverträgliche Zielerreichung ausgerichtet werden“, so der Vize-Generalsekretär. Die IV stehe jedenfalls für eine umfassende Reform zur Verfügung. „Es bleibt nur zu hoffen, dass die nun vorgelegte Minimalvariante eine gesamthafte Novelle nicht nochmals auf die lange Bank schiebt“, betonte Koren abschließend.

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