Donnerstag, Dezember 26, 2024

EU-Taxonomie: Turbo für BIM

Im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung brauchen Immobilien einen Nachhaltigkeitsnachweis, um nicht als Risikoanlage zu gelten. Damit gibt es an BIM kein Vorbeikommen mehr.

Mit Beginn des heurigen Jahres sind erstmalig Unternehmen, vorerst nur große, börsennotierte Gesellschaften, verpflichtet, anzugeben, inwiefern ihre Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Grundlage dafür ist die sogenannte »EU-Taxonomie-Verordnung«, welche als ein Hebel zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens (CO2-Neutralität bis 2050) betrachtet wird, indem sie das Vertrauen der Anleger in ökologisch nachhaltige Projekte und Unternehmen stärkt und so private Investitionen fördert. 

Angaben bezüglich des nachhaltigen Agierens der Unternehmen sollten durch diese Regelungen transparent, nachvollziehbar und vor allem im gemeinsamen Binnenmarkt vergleichbar sein und somit einerseits den Wildwuchs von »Öko-Klassifizierungssystemen« eindämmen und andererseits ein oft befürchtetes »Greenwashing« unterbinden. 

Für die Bau- und Immobilienwirtschaft bedeutet das nicht weniger, als dass für die Immobilien in den Portfolien der Firmen jedenfalls ein ökologischer Nachhaltigkeitsnachweis erforderlich wird, da ansonsten das Gebäude als »Risikoanlage« betrachtet werden muss, da man ja nicht quantifizieren kann, was sich darin alles verbirgt. 

Ähnliches gilt künftig für die Projektfinanzierung, bei der es hohe Risikoaufschläge bei Krediten geben wird (müssen), wenn der ökologische Fußabdruck im gesamten Lebenszyklus nicht beziffert und nachgewiesen werden kann, und auch Immobilien- und Pensionsfonds werden Nachhaltigkeitsnachweise benötigen, da sie ansonsten ihr Portfolio abwerten müssten. Um die gesetzten Anforderungen wirtschaftlich erfüllen zu können, führt da kein Weg mehr an der Anwendung von BIM in Projektplanung und -ausführung vorbei. 

Auch die Nachweise für die Bestandsgebäude werden ohne digitale Werkzeuge und Methoden nicht wirtschaftlich erstellt werden können. Somit ist die »EU-Taxonomie-Verordnung« mit Sicherheit auch ein starker Anschub für die Digitalisierung der Bau- und Immobilienbranche in Europa sowie für das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. 

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