Im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung brauchen Immobilien einen Nachhaltigkeitsnachweis, um nicht als Risikoanlage zu gelten. Damit gibt es an BIM kein Vorbeikommen mehr. Mit Beginn des heurigen Jahres sind erstmalig Unternehmen, vorerst nur große, börsennotierte Gesellschaften, verpflichtet, anzugeben, inwiefern ihre Tätigkeiten als ökologisch nac...
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