Mittwoch, Juli 03, 2024

Im letzten Jahr kam es auch in Österreich des Öfteren zu starken Stürmen. Laut news.at verursachte das Sturmtief “Niklas” Ende März 2015 zahlreiche Schäden. Dem fügte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hinzu, dass die Höhe dieser Schäden sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine Gesamtsumme von 750 Millionen Euro erreichte.

Ob heftige Unwetter oder ein Rohrbruch im Wohnhaus, nach Überschwemmungen entstehen für die Betroffenen oft unvorhersehbarer Kosten. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Umwelt durch austretende Giftstoffe oder Öle belastet wird. Dass nicht jede Versicherung im Schadensfall greift, kommt oft erschwerend dazu. Laut ÖMB Wien müssen sowohl Mieter als auch Vermieter darauf achten, dass allgemeine Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Wird diese Pflicht verletzt, muss der Verantwortliche für den Schaden meist persönlich aufkommen.

Für den Mieter bedeutet die Sorgfaltspflicht im Detail:

- sämtliche Teile des Mietobjektes müssen pfleglich behandelt werden - dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen

- beim Einbau von Möbelstücken und anderem Zubehör muss dafür Sorge getragen werden, dass keinerlei Schäden an der Bausubstanz entstehen

- der Mieter haftet für Schäden, die durch Besucher bzw. Zwischen- und Untermieter verursacht werden

- wird das Mietobjekt von Ungeziefer befallen, besteht eine sofortige Anzeigenpflicht seitens des Mieters

- kommt es zu Wasserschäden durch beispielsweise unbeaufsichtigte Waschmaschinen, haftet der Mieter ebenfalls

- Frostschäden durch mangelnde Beheizung ist seitens der Mieterpartei entgegen zu wirken.

Die Sorgfaltspflichten des Vermieters definieren sich wie folgt:

-
der Vermieter ist dazu verpflichtet, das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand an den Mieter zu übergeben

- der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser einwandfreie Zustand auch im Verlauf des Mietverhältnisses bestehen bleibt

- Gefahrenquellen müssen seitens des Vermieters unterbunden werden

Der GDV rät zusätzlich dazu, dass die Absicherung bei etwaigen Risiken separat in entsprechenden Vertragsklauseln beim Abschluss einer Versicherung mit berücksichtigt wird. Auch können ggf. weitere Pflichten für den Vermieter genau definiert und im Mietvertrag mit eingearbeitet werden. Vermieter sichern sich zusätzlich ab, indem sie die Mieter über mögliche Sofortmaßnahmen im Schadensfall im Vorfeld informieren. Diese Maßnahmen gelten auch für Österreich.

Gesetz dem Fall, dass es zu Unfällen kommt, können durch das Durchführen dieser gezielten Maßnahmen schwere Schäden minimiert oder ggf. vermieden werden. Liegt die Ursache beispielsweise an einer defekten Leitung, muss die Hauptzufuhr schnellstmöglich abgestellt werden, bis professionelle Unterstützung vor Ort eintrifft.

Bevor eine Überflutung mit speziellen Saugern oder Pumpen abgetragen wird, muss die Stromzufuhr zu elektronischen Geräten deaktiviert werden. Diese Maßnahmen müssen schnellstmöglich erfolgen, denn je länger das Wasser im Wohnraum steht, desto größer ist die Gefahr, dass die Bausubstanz stark beschädigt wird. Besteht Unsicherheit bei der Schadensbeseitigung, können Profis wie mibag zu Rate gezogen werden.

Gerade in Fällen, bei denen sich Estrich oder Öle mit dem Wasser vermengen, muss fachmännische Unterstützung genutzt werden, da sonst schwere Umweltschäden und gesundheitliche Belastungen durch Schimmel drohen.

Im Brandfall rät die Feuerwehr zu folgenden Sofortmaßnahmen:

Nachdem die sofortige Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ist, müssen zunächst sämtliche Personen in Sicherheit gebracht werden. Bei Bränden, die in leeren Zimmern ausgebrochen sind, sind die Türen schnellstmöglich zu verschließen. Um zu vermeiden, dass sich Brände weiter ausbreiten, sind die Türen mit feuchten Lappen oder Betttüchern abzudichten. Die Wege zur Brandbekämpfung müssen für die Feuerwehr jederzeit freigehalten werden.

Zukunftstrend - Energetische Sanierung

Tritt die Notwendigkeit einer Sanierung ein, ist es sinnvoll einen genaueren Blick auf innovative Sanierungsverfahren zu werfen und eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerade in der heutigen Gesellschaft genießen Nachhaltigkeit und Umweltschutz einen stetig wachsenden Stellenwert. So setzen auch immer mehr Bauunternehmen genau auf diese Werte.

Laut der Österreichischen Energieagentur zählt die energetische Sanierung zu den beliebten innovativen Sanierungsverfahren. Diese dient der Minimierung des Energieverbrauches, was nicht nur langfristig positive Auswirkungen auf die eigenen Finanzen mit sich bringt, sondern auch zum Umweltschutz beiträgt. Eigentümer können sogar finanzielle Förderungen für entsprechende Sanierungsmaßnahmen erhalten. Der Antrag kann erst nach Einbau der Systeme und auch nur einmalig gestellt werden.

Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich hat mit klima:aktiv eine Initiative ins Leben gerufen, die sich für die Einführung und Verbreitung von klimafreundlichen Technologien einsetzt. Hierbei werden sowohl wirtschaftspolitische als auch gesellschaftliche Anforderungen berücksichtigt. So tragen Technologien dieser Art zur Zufriedenheit aller involvierter Parteien bei. Die Umwelt wird geschützt, Haushalte sparen Energiekosten und auch der Arbeitsmarkt profitiert von dem Wechsel zu innovativen Alternativen. Laut klima:aktiv wurden in Österreich bis heute über 200.000 neue Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien geschaffen, von denen der Bausektor einen großen Teil einnimmt.

Wie bei vielen Innovationen bringt auch die energetische Sanierung ihre Skeptiker hervor. So schrecken viele Investoren und Eigentümer oft noch vor den scheinbar hohen Einstiegskosten zurück. Auch sind viele Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit offen. Macht es Sinn bei der Dämmung des Daches anzusetzen? Oder lohnt sich eher die Anschaffung neuer Fenster? Hersteller von Heizsystemen stehen vor der Herausforderung, ihre Systeme an die Rahmenbedingungen und die Vorgaben der energetischen Sanierung anzupassen.

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