Seit der Nationalratswahl 2013 geistert das Versprechen eines Wohnbaupakets durch das Land. Angefangen mit 600 Millionen Euro auf drei Jahre wurde es rasch auf 276 Millionen und schließlich 180 Millionen Euro gesenkt. Eine konkrete Umsetzung scheiterte bislang an den Hürden, die der Bund den Ländern auferlegte. Der Bau & Immobilien Report hat die Wohnbaulandesräte gefragt, wie die versprochenen 180 Millionen aus Ihrer Sicht eingesetzt werden sollten. Keine Stellungnahme kam aus Niederösterreich.
Michael Ludwig, Wien: »Die Stadt Wien hat alle Anstrengungen unternommen, um die für die Stadt vorgesehenen 47 Millionen auch abholen zu können. Falls die anderen Bundesländer nicht in der Lage sind, die für sie vorgesehenen Mittel abzuholen, sind wir in Wien gern bereit, die Möglichkeit, uns dann insgesamt 70,2 Millionen zu sichern, auszuschöpfen. Das haben wir auch vor. Aus meiner Sicht sollte der Betrag, der nicht abgerufen werden kann, dennoch in den Wohnbau investiert werden und gemäß des Berechnungsschlüssels auf alle Bundesländer aufgeteilt werden. Davon profitieren die Wirtschaft, der Arbeitsmarkt und vor allem die Wohnungssuchenden.«
Hans Seitinger, Steiermark: »Erstens ist es dringend notwendig, die 180 Millionen an die Länder nach dem Einwohnerschlüssel zu verteilen. Zum Zweiten ist das Geld für den operativen Wohnbau einzusetzen, damit sich der Markt durch geschaffenen Wohnraum positiv für die Mieter entwickeln kann, so dass gerade in unserer angespannten Zeit damit sowohl Arbeitsplätze gesichert als auch neue geschaffen werden können.«
Gaby Schaunig, Kärnten: »Die Bauwirtschaft braucht angesichts der gedämpften konjunkturellen Lage zur Sicherung von Beschäftigung und Wachstum dringend Aufträge. Im Vorjahr konnte durch einen beträchtlichen Anstieg der öffentlichen Aufträge (+ 12,2%) der gravierende Rückgang privater Auftraggeber (-23,5%) zu einem großen Teil kompensiert werden. Es ist nicht akzeptabel, dass hohe Auflagen und zusätzliche Landesmittel den Abruf der nunmehr einseitig vom Bund reduzierten Zweckzuschussmittel unmöglich machen. Es geht um rasche Bauimpulse. Gemäß Beschluss der Landeswohnbaureferentenkonferenz vom 24.10.2014 wird umgehend eine Neuverhandlung der Förderung gefordert, dies mit der Maßgabe, dass die Bereitstellung der Zweckzuschussmittel nicht an eine Länder-Kofinanzierung gebunden ist, da diese aufzubringen und gleichzeitig den Österreichischen Stabilitätspakt einzuhalten unmöglich ist.«
Hans Niessl, Burgenland: »Die Abwicklung in Form eines Sonderprogramms, das den Ländern größtmögliche individuelle Flexibilität einräumt, wäre vorstellbar. So wäre es durchaus denkbar, den Ländern die lukrierbaren Fördergelder zur Gänze zur Verfügung zu stellen und diese zweckgebunden für die Errichtung von neuen Wohnungen im sozialen Wohnbau unter Berücksichtigung der Zielsetzungen für leistbares Wohnen zu verwenden. Der einmalige Zweckzuschuss sollte jedenfalls nicht an längst vergangene Förderausgaben gebunden sein. Dann hätten die Länder auch die Möglichkeit, das Geld vom Bund abzuholen und die Wirtschaft zu beleben. Ich sehe die Wohnbauförderung als wichtigen Motor für die heimische Wirtschaft und für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Gemessen an der Bevölkerungszahl verfügt das Burgenland über das höchste Wohnbauförderungsbudget. Wir setzen somit kräftige Impulse für die Bauwirtschaft. So wurde beispielsweise im Vorjahr für den Genossenschaftswohnbau eine neue Förderart geschaffen, die es uns ermöglicht, zusätzlich 600 Wohneinheiten im Jahr zu fördern und somit die Anzahl der geförderten Wohneinheiten im mehrgeschoßigen Wohnbau zu verdoppeln.«
Karlheinz Rüdisser, Vorarlberg: »Ich bin der Meinung, dass das 2013 in Aussicht gestellte Konjunkturpaket Wohnen den Ländern zur zielgerichteten Wohnbauförderung zu Bedingungen zur Verfügung gestellt werden soll, die auch erfüllbar sind. Wir unterstützen den Beschluss der Landeswohnbaureferentenkonferenz vom 21. November 2014, dem zufolge die rasche Einberufung einer politischen Verhandlungsrunde zwischen Bund undLändern zur Neudefinition der Bedingungen bezüglich des einmaligen Zweckzuschusses des Bundes gefordert wird.«
Manfred Haimbuchner, Oberösterreich: »Dass sich die Länder das Geld nur dann abholen können, wenn sie in die 100%ige Vorausleistung gehen – also das Budget enorm belasten –, verhindert ja schon der Stabilitätspakt, den wiederum just diese Bundesregierung beschlossen hat. Ich halte das für eine einigermaßen fragwürdige Vorgehensweise. Es ist ja nicht so, dass ich mir nichts mit den zusätzlichen Mitteln anzufangen wüsste: Unser Projekt Junges Wohnen läuft in Oberösterreich gerade an und erreicht durch erhöhte Fördersätze und adaptierte bauliche Maßnahmen Mieten spürbar unterhalb der Marktwerte. Hier wäre mit einem Mehr an Mitteln auch ein Mehr an Projekten möglich. Dazu kommt, dass ich die Bauleistung in Oberösterreich zwar auf gutem Niveau stabil halten konnte, aber wenn diese zusätzlichen Gelder ausschließlich in den Wohnbau fließen würden – und so würde ich es halten –, könnten wir maßgebliche wirtschaftliche Impulse setzen und preisdämpfend auf den privaten Vermietungssektor wirken.«
Johannes Tragger, Tirol: »Seit mehr als eineinhalb Jahren präsentiert der Bund eine große Wohnbauoffensive, wobei die angekündigten Mittel laufend reduziert werden. Zudem wird die Nutzung dieser Bundesmittel bewusst an Bedingungen geknüpft, die von bereits sehr förderstarken Ländern nicht zu erfüllen sind. Jene Bundesländer, die bisher eine hohe Wohnbauleistung aufwiesen, dazu zählt eben auch das Land Tirol, sind durch die derzeitige Regelung im Nachteil. Das Land Tirol kann die anstehenden Wohnbauvorhaben ohne Wartezeit zusichern. Das ist nahezu einzigartig in Österreich! Von der reinen Ankündigungspolitik des Bundes halte ich nichts. Im Sinne leistbaren Wohnens plädiere ich daher für einen zweckgebundenen Bundeszuschuss an die Länder, der an die Errichtung neuer zusätzlicher Wohnungen gebunden sein kann. Das Ziel des Bundes – nämlich eine Erhöhung des Neubauvolumens – könnte dabei auch durch einfachere, erfüllbare Kriterien erreicht werden. Raumordnerisch sinnvoll wären auch eine Sonderwidmung und erhöhte Förderungen für Maßnahmen der Orts- und Stadtkernrevitalisierung. Bereits Mitte 2013 wurden im Zuge der Begutachtung dieses Gesetzes konkrete Vorschläge dem Bund unterbreitet – bislang allerdings leider ohne Erfolg! Ich stehe für Gespräche zur Verfügung und bringe meine Erfahrungen sehr gerne ein. Konstruktiven Vorschläge stehe ich offen gegenüber.«
Hans Mayr, Salzburg: »Die zusätzliche Förderung durch den Bund ist bislang an den zu hohen Auflagen, die für die Inanspruchnahme gestellt wurden, gescheitert. Nur im Rahmen von großen Sonderprojekten wie beispielsweise in der Seestadt Aspern konnten diese Fördermittel in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund einer schwächelnden Konjunktur ist jetzt von besonderer Bedeutung, den Neubau zu fördern. Zudem ist jetzt auch der Zeitpunkt gekommen, die historischen Niedrigzinsen zu nutzen und mit Fixzinsvereinbarungen auf lange Sicht kalkulierbar zu gestalten. Wichtig ist es, dass die erforderliche Anzahl zusätzlicher Wohnungen auch für die Länder außerhalb der Bundeshauptstadt nicht zum KOKriterium wird. Dazu ist jede errichtete Wohnung, egal ob in Miete oder im Eigentum, ein entscheidender Beitrag für die Belebung der österreichischen Wirtschaft. Diese Position haben nicht nur die LandeswohnbaurefertInnen, sondern auch die LandesfinanzreferentInnen dem Bund gegenüber kommuniziert.«