Im Mai 2011 startete die Arbeitnehmerfreizügigkeit und erweiterte Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Staaten. Zeitgleich trat das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz LSDB-G in Kraft.
Bis einschließlich September 2014 hat die Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse BUAK rund 14.900 Kontrollen auf Einhaltung der Mindestlöhne durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass es Probleme vor allem mit ausländischen Unternehmen gibt, dennoch hauptsächlich inländische Firmen kontrolliert werden. Von 73.000 kontrollierten Arbeitnehmern bei inländischen Firmen waren gerade einmal 0,8 Prozent vom Verdacht auf Unterentlohnung betroffen. Bei ausländischen Firmen wurden nur 17.500 Arbeitnehmer kontrolliert. Davon waren allerdings gleich 25 Prozent vom Verdacht auf Unterentlohung betroffen.