In der Rubrik »Fragen an die Politik« haben Vertreter der Bau- und Immobilienbranche die Möglichkeit, konkrete Fragen an Politiker zu formulieren. In der aktuellen Folge kommt Edmund Drohojowski, Geschäftsführer Ahrens Schornsteintechnik GesmbH, zu Wort. Gerichtet wurde die Frage an Ändra Rupprechter, Bundesminister für Land-, Forst-, Umwelt- und Wasserwirtschaft.
Edmund Drohojowski, Geschäftsführer Ahrens Schornsteintechnik GesmbH
»Ihr Ressort steht für eine moderne Umwelt- und Klimaschutzpolitik. Die Sanierung von bestehenden Gebäuden ist ein erheblicher Faktor für die Umwelt- und Wirtschaftspolitik. Dabei leistet auch die Sanierung von bestehenden Kaminsystemen und damit einhergehend die Reduktion des Ausstoßes durch Hausbrand einen zusätzlichen Beitrag zum Umweltschutz. Gleichzeitig wird durch die Versorgung der Heizsysteme mit regionaler Biomasse die (Land-)Wirtschaft gefördert. Wie lange wird die Sanierung bestehender Gebäude noch über die ›Thermische Gebäudesanierung‹ und den ›Handwerkerbonus‹ gefördert? Wird die thermische Gebäudesanierung ausgeweitet und verlängert? Wann kommt die Verpflichtung für jedes Gebäude zum Gebäudeausweis – ob Bestand oder Neubau?«
Andrä Rupprechter, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
»Auch 2015 wird mit dem ›Sanierungsscheck für Private‹ eine Förderung für thermische Sanierungen im privaten Wohnbau möglich sein. Zusätzlich zur Dämmung der obersten bzw. untersten Geschoßdecken, der Erneuerung oder Sanierung von Fenstern und Außentüren kann im Rahmen dieser Förderungsaktion auch die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Solaranlage oder auch Fernwärmeanschluss) auf erneuerbare Energieträger gefördert werden. Sollte das bestehende Wohngebäude bereits dem guten Standard einer ›Umfassenden Sanierung‹ entsprechen, so kann das Heizsystem auch ohne eine zusätzliche thermische Sanierung gefördert werden. Im Zuge des Heizungstausches kann auch die Sanierung eines Kamins zur Förderung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) beantragt werden. Mit dem ›Handwerkerbonus‹ erhalten Privatpersonen derzeit eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Arbeitsleistungen eines Handwerkers in Anspruch genommen werden können. Sowohl der ›Sanierungsscheck für Private‹ als auch der ›Handwerkerbonus‹ werden von den FörderungswerberInnen gut nachgefragt. Der Sanierungsscheck wird von BMWFW und BMLFUW jetzt bereits das sechste Mal ausgeschrieben und setzt wichtige Impulse für die Belebung der Wirtschaft und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Zugleich sind wir stets bemüht, eine nachhaltige Entwicklung Österreichs zu realisieren, einen effizienten Einsatz von Energie zu ermöglichen und wesentliche Meilensteine für den österreichischen Klimaschutz zu setzen.«