Donnerstag, Februar 06, 2025

Gewerkschaften und Bundesinnungen fordern ein faireres Vergaberecht. Unterstützung kommt von der Bauindustrie.

Es ist eine beeindruckende Phalanx an Interessensvertretern, die sich zusammengefunden hat, um gemeinsam für ein neues, faires Vergaberecht aufzutreten. Drei Gewerkschaften, zwölf Bundesinnungen und dazu Partner wie die Arbeitsgruppe Grenzlandkonflikte, der Güteschutzverband Bewehrungsstahl und Heid Schiefer Rechtsanwälte haben gemeinsam einen 6-Punkte-Forderungskatalog erarbeitet, der neue Wege zu fairen Vergaben und der Absicherung von regionalen Arbeitsplätzen aufzeigen soll. Oberstes Ziel ist die Implementierung des Bestbieterprinzips an Stelle des Billigstbieterprinzips. »Best- vor Billigstbieterprinzip ist das Gebot der Stunde. Sonst haben wir Lohn- und Sozialdumping auf öffentlichen Baustellen, und es gibt bald keine Firma mehr in unserem Land, die Lehrlinge ausbildet«, sagt Josef Muchitsch von der Gewerkschaft Bau-Holz. Eine erste Forderung mahnt öffentliche Auftraggeber, die bereits bestehenden Möglichkeiten zum Best- vor Billigstbieterprinzip zu nutzen. Einzelne diesbezügliche Anläufe gibt bereits: So präsentierte Kärntens Finanzreferentin Gabriele Schaunig vor kurzem eine neue Richtlinie für die Vergabe von Bauaufträgen durch die Landesimmobiliengesellschaft, in der das Bestbieterprinzip zum Tragen kommt. Diese soll künftig für alle Bauaufträge des Landes Anwendung finden.

Neben einer Adaptierung des Vergaberechts fordert die sozialpartnerschaftliche Initiative Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen, eine Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sowie die Aufrechterhaltung des Befähigungsnachweises als Ausübungs- und Qualifikationskriterium. Zudem sollen EU-Vergaberichtlinien schneller in nationales Recht umgesetzt werden. Unterstützung erhalten die Sozialpartner von der Bauindustrie. Auch die Strabag fordert, dass Billigstbieter künftig nicht mehr automatisch den Zuschlag bei öffentlichen Vergaben erhalten sollen. »Das Bestbieterprinzip kommt der Bevölkerung und Volkswirtschaft in Gesamtbetrachtung schließlich günstiger als die Auswahl des nur auf den ersten Blick billigen Angebotes. Zum einen sichert es lokale Arbeitsplätze. Zum anderen müssen auch die Kosten eines Bauwerkes nach der Bauphase betrachtet werden – die besten Angebote beziehen diese in die Kalkulation mit ein, sodass die Kosten des Bauwerkes über seinen gesamten Lebenszyklus minimiert werden«, erläutert Vorstandsmitglied Manfred Weiss.

Nähere Infos sowie den 6-Punkte-Forderungskatalog der Initiative finden Sie unter: www.faire-vergaben.at.

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