Krane sind die starken Helfer auf Baustellen. Sie heben und transportieren tonnenschwere Lasten, bergen aber auch jede Menge Gefahrenpotenzial. Die unsachgemäße Befestigung von Lasten kann verheerende Folgen haben. Dabei wissen nur die wenigsten, wer für die Folgen eines Unfalls haftet.
Auf Baustellen werden sehr oft schwere und sperrige Lasten gehoben. In der Regel kommt dabei ein Kran zum Einsatz. »Daraus ergeben sich verschiedene Gefahrenquellen«, weiß Wilhelm Braunsteiner, Experte für Arbeitssicherheit im Bauwesen bei der AUVA. Auf das richtige Anschlagmittel muss ebenso geachtet werden wie auf das richtige Lastaufnahmemittel. Ob ein Seil oder eine Kette, eine Box oder ein Rohrgreifer zum Einsatz kommen, ist abhängig von der zu hebenden Last. »Die Auswahl von Anschlag- und Lastaufnahmemittel ist aber nur der erste Schritt«, erklärt Braunsteiner, denn mindestens genauso wichtig sei die korrekte Befestigung der Last am Kran. »Der sogenannte Lastanschläger hat darauf zu achten, dass die Last vorschriftsgemäß befestigt wird.« Dabei müsse man sich immer wieder aufs Neue die Frage stellen, ob das gewählte Anschlagmittel auch wirklich für die jeweilige Last geeignet ist. Was viele nicht wissen, ist, dass das Anschlagmittel zudem jährlich überprüft werden muss.
Frage der Haftung
Kommt es tatsächlich zu einem Kranunglück, kann das drastische Folgen haben. Umstürzende Krane, aber auch herabfallende Teile können zu schweren Personen- und Sachschäden führen. Die Ursachen für diese Unfälle sind fast immer die gleichen. »Eine echte Überlastung von Kranen kommt sehr selten vor«, berichtet Braunsteiner aus der Praxis. »Viel größer ist die Gefahr, dass der Anschläger falsch agiert und die Last vom Kran fällt.«
Das Problem der falschen Montage ist auf vielen Baustellen zu beobachten. Die Funktion des Anschlägers müsste laut Braunsteiner deshalb viel ernster genommen werden, als das heute auf den meisten Baustellen der Fall ist. »Wir beobachten immer wieder, dass völlig ungeschulte Personen als Anschläger agieren«, sagt Braunsteiner. »Dabei müssen Anschläger immer entsprechend unterwiesen sein.« Die Last ist korrekt zu fixieren und darf vor allem nicht pendeln. Dass im Unglücksfall der Kranfahrer für das falsche Anschlagen von Lasten haftet, wissen nur die wenigsten. »Der Kranfahrer verfügt über eine einschlägige Ausbildung, kann die Windverhältnisse richtig einschätzen und hat den Überblick über das gesamte Baustellenareal«, erklärt Braunsteiner. Der Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer kommt deshalb große Bedeutung zu. Generell gilt: Um die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen, muss die Funktion des Anschlägers aufgewertet werden.