Für die geförderte Wohnhaussanierung stellt die Stadt Wien jedes Jahr rund 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Ende Juni tritt nun die Sanierungsverordnung 2013 in Kraft. Damit werden die Mittel der bisher verwendeten Landesdarlehen für thermisch-energetische Gebäudesanierungen zukünftig dem geförderten Wohnungsneubau zur Verfügung gestellt. »Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass viele WohnungsnutzerInnen keine grundbücherliche Sicherstellung des Landesdarlehens in Kauf nehmen wollen«, erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Durch die Mittelumschichtung wird der Bau von zusätzlich 500 Wohneinheiten jährlich ausgelöst. »Die nichtrückzahlbare Einmalzuschussförderung bis zu einem Drittel der Sanierungskosten, die es bereits gibt, bleibt weiterhin ein starker Investitionsanreiz für die thermisch-energetische Wohnhaussanierung«, so der Wohnbaustadtrat.
Aufgrund der zuletzt niedrigen Euribor-Werte und des nunmehr höheren Refinanzierungsaufschlages der Bankinstitute ist auch eine Änderung der Zinsbindungsklausel notwendig. Wegen Basel III ist laut Bankinstituten ein Refinanzierungsaufschlag von 1 % aktuell nicht mehr möglich. Je nach Bonität des Bauträgers werden Zuschläge ab 1 % aufwärts verrechnet. »Um kleinen und mittleren Bauträgern die geförderte Sanierung auch weiterhin zu ermöglichen, scheint ein flexibler Aufschlag bis zu 2 % notwendig«, sagt Ludwig. Deshalb sollen für den Eigenmitteleinsatz dieselben effektiven Kosten verrechnet werden dürfen. Da die Annuitätenzuschussförderung an den variablen Zinssatz gebunden ist, hat diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf die Wohnungsnutzer, sondern das Land Wien federt wie bisher die Zinssprünge gänzlich ab.