Zwar war es schon längst beschlossene Sache, dennoch ließen es sich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich Ende Jänner nicht nehmen, in einer eigenen Pressekonferenz die Fortsetzung der Förderoffensive für die thermische Sanierung zu präsentieren. Entsprechend wenig Neues gab es dann auch zu berichten.
Für den privaten Wohnbau stehen 2012 erneut 70 Millionen Euro zur Verfügung, für Betriebe 30 Millionen Euro. Neue Förderanträge stehen schon ab dem 1. Februar zur Verfügung und können ab dem 20. Februar direkt bei den Banken und Bausparkassen eingereicht werden. Für umfassende thermische Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden werden Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro vergeben. Dazu kommen mögliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme.
Während die beiden Minister gleich von einer Triple-win-Situation für Umwelt, Wirtschaft und Hausbesitzer sprachen, kam aus den verschiedensten Ecken auch verhaltene bis deutliche Kritik. Zwar wird die Aktion grundsätzlich allerorts begrüßt, der Teufel steckt aber im Detail. Stein des Anstoßes ist vor allem die Höhe der Förderung.
Greenpeace Österreich kritisiert, dass die 100 Millionen Euro »nicht imstande sein werden, die derzeit minimale Sanierungsrate von nur einem Prozent des Gebäudebestandes deutlich anzuheben«. Ganz ähnlich die Kritik der Österreichischen Energieagentur: »Es werden mehr Mittel und vor allem eine längerfristige Förderinitiative notwendig sein, um die Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten als Basis für die Erreichung der Energie- und Klimaziele«, sagt Geschäftsführer Peter Traupmann.
Auch der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig begrüßt grundsätzlich die Erneuerung der Förderaktion, vermisst aber Fairness und Verteilungsgerechtigkeit. »Es darf nicht die Rechtsform eines Wohnverhältnisses dafür entscheidend sein, ob eine Wohnhaussanierung mit Steuermitteln gefördert wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich zu behandeln sind. Diesen Grundsatz der Gleichbehandlung sehe ich weiterhin nicht erfüllt«, so Ludwig. Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten deutlich gezeigt, dass die Förderungen in erster Linie den ländlichen Raum mit der typischen Ein- und Zweifamilienhausstruktur begünstigen. Die Fördermittel wurden jeweils für ein Haus – unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten – gewährt.
Um künftig die urbanen Gebiete Österreichs mit einzubeziehen und damit die Verteilungsgerechtigkeit sicherzustellen, fordert Ludwig, die Förderbedingungen auf die Anzahl der Wohneinheiten auszurichten und so auch den mehrgeschoßigen Wohnbau im Mietshausbereich anzusprechen. »Die neuen Förderungsbestimmungen sprechen diesen Bereich zwar explizit an, das Modell funktioniert aber nur in der Theorie, nicht in der Praxis«, ist Ludwig überzeugt.