Die Gesetzesnovelle räumt der BUAK erweiterte Einsichtsrechte in Geschäfts- und Lohnzahlungsunterlagen von Unternehmen ein und schafft darüber hinaus die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Arbeitsinspektorate mit den Arbeitsaufsichtsbehörden anderer EU-Länder. Zukünftig müssen Unternehmen über ihre Sub-Aufträge sowie hinsichtlich überlassener Arbeitnehmer der BUAK zwingend Auskunft erteilen.
Die Bausozialpartner zeigen sich naturgemäß erfreut über den Parlamentsbeschluss. »Die Baustellendatenbank ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle von illegaler Erwerbstätigkeit sowie von Lohn- und Sozialdumping«, freut sich Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel. Und Josef Muchitsch von der Gewerkschaft Bau-Holz kündigt bereits an, dass die Bausozialpartner im Kampf gegen Unterentlohnung und unfairen Wettbewerb Vorschläge gegen Lohn- und Sozialdumping ausarbeiten und einbringen werden. Dabei geht es vor allem um die verstärkte Betonung des Bauführers in den Bauordnungen, Bankgarantien zur Sicherung der Abgabenabfuhr durch ausländische Unternehmer, Präqualifikationsverfahren sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen.