Sonntag, Dezember 22, 2024
Förderung für thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Wohnbauträger
Robert Schmid, Klaus Baringer, Leonore Gewessler, Ernst Bach und Johannes Wahlmüller

Das Klimaschutzministerium stellt aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Millionen Euro für thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Verfügung.

Die Förderung wird in Form einer Pauschale in Euro/m2 Wohnnutzfläche vergeben und deckt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Investitionen ab, das ist ein zusätzlicher Anreiz zur Sanierung im mehrgeschoßigen Wohnbau. Entlastet werden dadurch vor allem die Mieter:innen. Sie haben nach einer Sanierung niedrigere Heizkosten und eine höhere Wohnqualität. Und: Die Förderungen müssen vollumfänglich den Mieter:innen zugutekommen.

Die neue Förderung im Detail:
Einreichen können gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz WGG. Anträge können seit Anfang Mai 2024 gestellt werden. Gefördert wird die umfassende thermische Sanierung von mehrgeschoßigen Wohnbauten mit mindestens drei Wohneinheiten, die älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind Maßnahmen, die zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs führen: die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens, sowie der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren. Wird zusätzlich das fossile Heizsystem durch ein klimafreundliches ersetzt, kann auch dafür ein Förderantrag im Rahmen der Aktion „Raus aus Öl und Gas“ gestellt werden.

Wird eine Förderung bezogen, darf der Mietzins bzw. der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag deswegen jedenfalls nicht angehoben werden bzw. reduziert sich der Betrag einer allfällig erforderlichen Erhöhung um die Summe der Förderung. Dadurch profitieren Mieter:innen unmittelbar von den Vorteilen einer Gebäudesanierung: Sie haben niedrigere Heizkosten und eine gesündere Wohnqualität, ohne dass sie höhere Mieten zahlen müssen.

O-Töne zur neuen Regelung:
Klimaschutzministerin Gewessler: „Wer Wohnhäuser gut saniert und dämmt, schützt nicht nur das Klima, sondern schont auch die Geldbörse. Das zahlt sich auch für die Mieter:innen aus. Sie sparen sich Heizkosten und haben eine höhere Wohnqualität. Es freut mich, dass wir für gemeinnützige Wohnbauträger nun eine maßgeschneiderte Förderlösung haben. Klimaschutz ist kein Programm für einige wenige, sondern schafft für alle Menschen eine gute Zukunft.“

Ernst Bach, Vorstandsvorsitzender SOZIALBAU AG: „Die Wärmeversorgung zentralisieren, die Energiesysteme auf fossilfrei umstellen, die Gebäude temperieren. Das ist der Kern unserer Dekarbonisierungsstrategie. Mit Pilotprojekten wie in der Hackenberggasse haben wir uns einen Werkzeugkoffer geschaffen, der uns die ideale Energiewende für jedes einzelne unserer Wohnhäuser erlaubt. Die Sanierungsförderung des Klimaschutzministeriums unterstützt unsere Anstrengungen dabei nachhaltig.“

GBV-Obmann Klaus Baringer: „Die gemeinnützigen Bauvereinigungen begrüßen die neue Förderschiene des Bundes. Wir sind als verantwortungsvolle Bauträger seit Jahren Vorreiter beim Thema Sanierung und Dekarbonisierung. Mit dieser zusätzlichen Förderung können wir wichtige Sanierungsprojekte schneller umsetzen. Und das ist wichtig: Denn Sanierung ist oft der erste Schritt, wenn es um Dekarbonisierung geht.“

Robert Schmid, Obmann Fachverband der Stein- und keramischen Industrie: „Wann, wenn nicht jetzt? Die thermische Sanierung ist DIE Lösung, um bestehende Wohngebäude auf einem leistbaren Weg zukunftsfit zu machen – das wissen wir! Erhöhter Wohnkomfort inklusive. Die Fördergelder sind somit richtig platziert und müssen jetzt genutzt werden. Entscheidend für eine breite Akzeptanz: Zielgerichtete Kommunikation verständlicher Informationen sowie einfache und rasche Behördenwege. Das muss gewährleistet sein.“

Johannes Wahlmüller, GLOBAL 2000: "Die neue Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden von gemeinnützigen Wohnbauträgern ermöglicht leistbares Wohnen und Klimaschutz gemeinsam zu denken. Das ist gerade jetzt absolut notwendig, denn die Sanierung ist die Chance, den Energieverbrauch zu reduzieren und langfristig die Kosten zu senken. Neben den wichtigen Impulsen durch Förderungen ist ein klarer Rechtsrahmen notwendig. Als nächster Schritt ist die Umsetzung der kürzlich beschlossenen europäischen Gebäuderichtlinie nun die große Chance für Österreich schlecht gedämmte Gebäude auf einen modernen Standard zu bringen und eine leistbare und klimafreundliche Wärmeversorgung für alle zu ermöglichen,"

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