Österreichs Gemeinden vergeben jedes Jahr Bauaufträge in der Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro. Die rechtskonforme Ausschreibung und Vergabe stellen aber viel Kommunen vor große Herausforderungen. In der Februar-Ausgabe präsentierte der Bau & Immobilien Report in Zusammenarbeit mit Heid & Partner Rechtsanwälte einen Leitfaden für gewerksweise Vergaben von Bauaufträgen (Link). In der März-Ausgabe folgen konkrete Praxisbeispiele.
In der kommunalen Vergabepraxis lautet die Strategie bei Bauvergaben in den überwiegenden Fällen »Vergabe an viele Einzelgewerke« und nicht »Vergabe an einen Generalunternehmer«. Die Gemeinden haben nämlich durch diese Trennung in Einzelverträge mehr Steuerungsmöglichkeiten, welche Unternehmen de facto auf der Baustelle arbeiten (beim Generalunternehmer bestimmt dieser grundsätzlich frei, wer seine Subunternehmer sind). Sie müssen bei dieser Vergabestrategie aber auch für eine Koordination der Professionisten auf der Baustelle sorgen und stehen im Konfliktfall oft vor schwierigen Schnittstellenfragen.
Vergaberechtlich können bei gewerksweisen Vergaben zulässige Spielräume genutzt werden, je nachdem ob es sich gesamtheitlich um ein Ober- oder Unterschwellenvorhaben handelt. Dazu zwei Beispiele zu einer Volksschule im Oberschwellenbereich (geschätzte Baukosten von insgesamt 6 Mio. Euro) und einem Feuerwehrhaus im Unterschwellenbereich (geschätzte Baukosten von insgesamt 2,5 Mio. Euro) (Link auf den "Bau & Immobilien Report", März 2024, ab Seite 48)