Die Wiener Landesregierung hat einstimmig eine neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung beschlossen. Ziel ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Dekarbonisierung und nicht nur reine Sanierungsmaßnahmen fördern soll. Alleine im ersten Jahr ist das Investitionsvolumen auf über eine Viertelmilliarde angehoben.
Mit der neuen Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung will die Stadt Wien nichts weniger als einen Paradigmenwechsel bei der Förderung von Gebäudesanierungen hin zur Dekarbonisierungsförderung erreichen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden, der Förderung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnungen, der Vereinfachung der Förderabwicklung und auf der Erweiterung des Bezieher*innenkreises. Dafür wird ein zusätzliches Investitionsvolumen von 112 Millionen Euro mit nunmehr insgesamt 260 Millionen Euro im ersten Jahr geschaffen. Die Maßnahmen verfolgen laut Bürgermeister Michael Ludwig auch den Zweck, die »Bauwirtschaft in einer schwierigen Zeit zu stimulieren«. Damit stelle sich Wien den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen mit der vollen Kraft einer prosperierenden Metropole entgegen, so der Bürgermeister.
Die Verordnung
Die Förderungen betreffen unter anderem die thermische Sanierung der Gebäudehülle und die Umstellung von Heizungen bzw. gebäudetechnischen Systemen auf alternative Energiesysteme. Auch Übergangslösungen und Vorbereitungsmaßnahmen ohne sofortige Umstellung auf ein erneuerbares Energiesystem – zum Beispiel, wenn mittelfristig ein Fernwärme-Anschluss erfolgen soll – können unterstützt werden.
Für Maßnahmen zur vollständigen Dekarbonisierung einer Wohnung, wie etwa dem Umbau von einem Gas- auf einen Elektroherd, gibt es eine spezielle Dekarbonisierungsprämie. Diese geht direkt an Wohnungsnutzer*innen und federt die Kosten ab. Die Dekarbonisierungsprämie kann von 1.000 Euro auf 1.500 Euro pro Wohnung erhöht werden, wenn die vollständige Dekarbonisierung der Wohnungen im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Haus erfolgt. »Durch die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung wird der Weg in eine nachhaltige und zukunftsfitte Sanierung der bestehenden Gebäude dieser Stadt geebnet«, ist Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál überzeugt. Und für NEOS Wien Wohnbausprecherin Selma Arapovic markiert die Novelle »einen bedeutenden Schritt weg von der reinen Förderung von Sanierungen hin zu umfassenden Maßnahmen zur Sanierung und Dekarbonisierung bestehender Gebäude«.
Förderung von Sanierungsmaßnahmen (Auswahl):
- Förderung der energetischen Sanierung von gebäudetechnischen Systemen
- Anpassung der Förderung der Heizungsumstellung in Mehrfamilienhäusern
- Förderung von Sockelsanierungen an und in Gebäuden, vorausgesetzt mindestens 30 % der Wohnnutzfläche werden auf hocheffiziente alternative Energiesysteme umgestellt
- Neue Förderung zur Errichtung von Fahrradabstellräumen
- Wegfall der »20-Jahres-Regel« bei der Nachrüstung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme sowie bei Maßnahmen zur Errichtung geeigneter Sonnenschutzeinrichtungen:
- Erweiterung der förderungswürdigen Objekte, indem das Erfordernis einer 20 Jahre alten Baubewilligung wegfällt.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Sanierung
- Durch Möglichkeit von Kombinationsförderungen entsteht außerdem eine flexiblere und der Situation angepasste Förderungsgestaltung. Nach dem Prinzip: Bessere Sanierung führt zu größerer Unterstützung.