Samstag, April 27, 2024
Wegweiser durch den Förderdschungel
72 % der Hausbesitzer*innen empfinden Sanierungsförderungen als wichtig, aber nur 30 % fühlen sich gut informiert. (Fotocredit: iStock)

Mit 1.1.2024 hat der Bund die Sanierungsförderung deutlich erhöht. Doch die Kritik der Branche will nicht verstummen. Zu kompliziert, zu unübersichtlich seien die Förder­möglichkeiten. Immer noch fehle der One-Stop-Shop. Der Report bietet einen Überblick, was von Bund und Ländern zu holen ist.

Text: Bernd Affenzeller

Die thermische Gebäudesanierung in Österreich stagniert laut dem Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen seit 2015 bei rund 1,5 % (der Report berichtete). Bau­stoffhersteller Baumit wollte wissen, warum das so ist, und hat im Herbst des letzten Jahres das Marktforschungsinstitut marketmind beauftragt, die Einstellungen, Meinungen und Motive bei Ein- und Zweifamilienhausbesitzer*innen in Österreich rund um das Thema Gebäudesanierung zu untersuchen. Dabei zeigt sich, dass knapp ein Viertel (24 %) der Hausbesitzer*innen plant, in den kommenden fünf Jahren in eine Photovoltaikanlage zu investieren und knapp ein Fünftel (19 %) in die Sanierung der Außenfassade. Hauptmotive sind eine Senkung des Energieverbrauchs und damit der Kosten.

Apropos Kosten: 72 % empfinden Förderungen beim Thema Sanierung als (sehr) wichtig, jedoch geben nur rund 30 % an, über die Fördermöglichkeiten in Österreich Bescheid zu wissen. Bemängelt wurde auch die zum Erhebungszeitraum laut Befragten zu geringe Dotierung der Förderung. Aber mit Jahresbeginn hat sich einiges getan, noch nie wurde die thermische Gebäude­sanierung so stark gefördert wie jetzt. Die Förderhöhe des Bundes für die thermische Sanierung von Gebäuden wurde per 1.1.2024 für Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser von bisher 14.000 Euro auf maximal 42.000 Euro verdreifacht.

Sanierungsbonus des Bundes:
Die aktuellen Fördersätze für mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenhausanlagen seit 1.1.2024

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(Quelle: Kommunalkredit)

Auch im mehrgeschossigen Wohnbau kamen neue Förderungen dazu und bisherige Förderungen wurden ebenfalls verdreifacht (siehe Ta­belle). Parallel bieten auch die Bundesländer weitere attrak­tive Förderungen, die sich mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Der Report zeigt, was in den Ländern in welcher Höhe gefördert wird.


Burgenland

Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen erfolgt im Burgenland immer in Form eines Darlehens mit einer Laufzeit von 30 Jahren und mit 0,9 % jährlicher Fixverzinsung. Bei Einzelbauteilsanierungen werden 30 % der anerkannten Kosten gefördert, höchstes aber 40.000 Euro. Bei energetischen Sanierungen werden 50 % der Kosten gefördert (max. 45.000 Euro), wenn der Heizwärmebedarf des bestehenden Objektes nach Abschluss der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen um mindestens 40 % verbessert wird. Bei umfassenden Sanierungen können bis zu 80 % der Kosten (max. 80.000 Euro) gefördert werden, wenn die erforderliche Energiekennzahl um 50 % unterschritten wird. Wird die Energiekennzahl nur erreicht gibt es 60 % (max. 60.000 Euro).

Details: www.burgenland.at/wbf

Kärnten

In Kärnten erfolgt die Sanierungsförderung bei Eigenheimen und sonstigen Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen wahl­weise in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ in Form eines Förderungskredites (Verzinsung 0,5 % p.a., Laufzeit: 15 Jahre). Der Einmalzuschuss wird im Ausmaß zwischen 30 % und 40 % der förderbaren Sanierungskosten gewährt.

Bei Wohnhäusern, sonstigen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Wohnheimen (mehrgeschoßiger Wohnbau) erfolgt die Sanierungsförderung durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Dauer von zehn Jahren in Höhe von 30–50 % der Sanierungskosten je nach Sanierungsmaßnahme. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen das Gebäude oder die Gebäudeteile mindestens 20 Jahre alt sein.

Details: www.wohnbau.ktn.gv.at

Oberösterreich

In Oberösterreich besteht die Sanierungsförderung bei Häusern bis zu drei Wohnungen aus der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens 15 und maximal 30 Jahren oder aus einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen. Die Höhe des Zuschusses zum Darlehen beträgt 25 % der förderbaren Darlehens­höhe je Sanierungsvorhaben. Für umfassende Sanierungen liegt die maximale Darlehenshöhe bei 50.000 Euro, der Bauzuschuss beträgt 15 % der förderbaren Kosten, maximal 7.500 Euro.

Für Einzelbauteilsanierungen liegt die maximale Darlehenshöhe bei 15.000 Euro je Bauteil, der Bauzuschuss beträgt 15 % der förderbaren Kosten, maximal 2.250 Euro. Die Förderung zur Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen und Wohnheimen besteht aus der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens 15 und maximal 30 Jahren, nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu eingesetzten Eigenmitteln einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen. Maximal 80 % der förderbaren Sanierungskosten werden mit bis zu 30 % bezuschusst.

Details: www.wohnfuehlland.at

Niederösterreich

Im Rahmen der niederösterreichischen Eigenheimsanierung wird zwischen zwei Sanierungsvarianten unterschieden, der Sanierung mit Energieausweis und der Sanierung ohne Energieausweis. Um jene Haushalte, die sich eine Sanierung ohne Darlehen nicht leisten können, zu unterstützen, wurden die Annuitätenzuschüsse zur Rückzahlung eines Darlehens auf die Dauer von zehn Jahren bei Sanierung mit Energieausweis (von 2  %) und Sanierung ohne Energieausweis (von 3 %) mit 1.1.2024 auf 4 % erhöht. Damit will man in Niederösterreich auch der Überförderung aufgrund der höheren Bundesmittel entgegenwirken. Im mehrgeschoßigen Wohnbau wurde der Zeitraum des nichtrückzahlbaren Annuitätenzuschusses, der vier Prozent der anerkennbaren Sanierungskosten beträgt, von 15 auf 20 Jahre ausgedehnt und die förderbare Obergrenze von 1.000 Euro pro m² auf 1.200 Euro pro m² erhöht.

Details: www.noe-wohnbau.at

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Bereitschaft vorhanden: 19 Prozent der Hausbesitzer*innen planen, in den nächsten fünf Jahren in die Sanierung der Fassade zu investieren.(Foto: iStock)

Salzburg

In Salzburg besteht die Sanierungsförderung aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Beim Grundbetrag beträgt der Prozentsatz der förderbaren Sanierungskosten abhängig von den zu erfüllenden Voraussetzungen 15 %, 20 % oder 30 %. Die Zuschläge gibt es für eine erhöhte Gesamtenergieeffizienz und eine ökologische Baustoffwahl sowie für Denkmalschutz.

Bei einer Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle gibt es bis zu 175 Euro pro m² saniertem Bauteil, beim Tausch von Fenstern und Außentüren bis zu 600 Euro pro m² Fenster- und Türfläche und bei Dachsanierungen inklusive Wärmedämmung bis zu 300 pro m². Um die maximal mögliche Förderhöhe auszuschöpfen, darf erst nach positiv geprüftem Energieausweis mit den zu fördernden Sanierungsarbeiten begonnen werden. Ausgenommen davon sind Maßnahmen, die keinen Planungsenergieausweis erfordern.

Details: www.salzburg.gv.at/wohnen

Steiermark

In der Steiermark werden bei der sogenannten kleinen Sanierung für eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen Förderungen gewährt, dazu gehören auch Zubauten und Balkone. Gefördert wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten (max. 100.000 Euro für ein Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten, max. 50.000 Euro je Wohnung für Wohnungen in Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten).

Für eine umfassende energetische Sanierung müssen mindestens drei Teile an der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem zeitlich zusammenhängend saniert werden. Dafür gibt es einen einmaligen, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von 30 % der förderbaren Kosten (max. 100.000 Euro für ein Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten, max. 50.000 Euro je Wohnung für Wohnungen in Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten).

Drei Fördervarianten stehen für »in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen« zur Auswahl: Nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse zu Darlehen von 45 % auf 15 Jahre oder ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von 30 % auf 15 Jahre oder ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer Verzinsung von 0,5 % dekursiv pro Jahr.

Details: www.sanieren.steiermark.at

Tirol

In Tirol hängt die Art der Förderung von der Form der Finanzierung ab. Bei Finanzierung mit Bankkredit gibt es einen Annuitätenzuschuss bis zu 60 %, bei Finanzierung mit Eigenmitteln einen Einmalzuschuss bis zu 50  % der förderbaren Kosten. Für eine Dachsanierung gibt es 25 % Annuitätenzuschuss und 15 % Einmalzuschuss, bei Wand-,
Dach- und Deckendämmung 35 % Annuitätenzuschuss und 25 % Einmalzuschuss, beim Türen- und Fenstertausch 35 % Annuitätenzuschuss und 25 % Einmalzuschuss und bei einer Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen 60 % Annuitätenzuschuss und 50  % Einmalzuschuss. Für die Erstellung eines Sanierungskonzepts stellt das Land 35  % Annuitätenzuschuss und 25 % Einmalzuschuss zur Verfügung.

Für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle gibt es einen Ökobonus. Gebäudesanierungen, deren Ergebnisse besonders hohe Planungs-, Ausführungs- sowie energetische und ökologische Qualität aufweisen, kann man einen Qualitätsbonus in der Höhe von 2.000 bis 6.000 Euro erhalten.

Details: www.tirol.gv.at/wohnbau-service

Vorarlberg

In Vorarlberg erfolgt die Sanierungsförderung generell als Kredit, jedoch kann alternativ ein Einmalzuschuss in Höhe von 40 % des möglichen Kreditbetrags in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung hängt grundsätzlich von der thermischen Qualität und der Fläche der zu sanierenden Bauteile sowie der gewährten Boni im Einzelfall und den anerkannten Sanierungskosten ab.

Die maximale Höhe des gesamten Förderungskredits ist begrenzt mit 1.500 Euro pro m² förder­bare Nutzfläche für Bauteilsanierungen und mit 1.700 Euro pro m² förderbare Nutzfläche bei Gesamtsanierungen bzw. mit 90 % der nachgewiesenen und anerkannten Kosten. Einmalzuschüsse sind je Förderungsnehmer*in beim Eigenheim mit einer Wohneinheit begrenzt mit maximal 28.000 Euro, beim Eigenheim mit zwei Wohneinheiten mit 14.000  Euro je Wohneinheit und im Mehrwohnungshaus mit 8.000 Euro je Wohneinheit.

Details: www.vorarlberg.at/wohnen

Wien

In Wien tritt mit 1. März eine neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung in Kraft. Mehr dazu: Mehr als nur Sanierungsförderung

Details: www.hauskunft-wien.at 

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