Im Webinar-Format „VERUM“ gaben Rechtsexpert*innen Einblicke in Neuerungen zum Thema Lieferketten und Vergaberecht. Wichtig laut den Experten: Bereits jetzt Anpassungen vornehmen - um heuer rasch aufs neue EU-Lieferkettengesetz reagieren zu können.
Titelbild: Berthold Hofbauer, Heid und Partner Rechtsanwälte und Katharina Häusler, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte, informierten im aktuellen VERUM-Webinar über das bevorstehende EU-Lieferkettengesetz. (Credit: Niederhuber/ Heid)
Über 250 Interessierte hatten sich für das Live-Event angemeldet. „Diese Zahlen zeigen, dass unser Webinar-Konzept einer virtuellen und kompakten Aufklärung von Unternehmen sehr gut angenommen wird“, so das Marketing-Duo Susanne Heid und Marijke Wolfsgruber-Stüger. Mehr Transparenz ist gerade im schnelllebigen Vergabe- und Umweltrecht ein regelrechtes Muss: Die europäische und österreichische Gesetzgebung und Judikatur ändern die rechtlichen Rahmenbedingungen teilweise im Wochentakt – so etwa durch die EU-weite Lieferkettenrichtlinie.
Der vielbeachtete Richtlinienentwurf für ein EU-weites Lieferkettengesetz befindet sich gerade in der heißen Verhandlungsphase und soll noch heuer bekannt gemacht werden. Was vom Gesetz zu erwarten ist und welche Auswirkungen die Verordnung auf die Vergabe hat, darüber informierten Berthold Hofbauer, Heid und Partner Rechtsanwälte und Katharina Häusler, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte, in dem einstündigen Webinar.
„Die EU-weite Lieferkettenrichtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen und öffentliche Auftraggeber Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette – somit bis zur Rohstoffgewinnung – einhalten. Gerade die öffentliche Hand muss somit rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen, um ihrer Lenkungsverantwortung zu entsprechen und sicherzustellen, dass sie rasch den Anforderungen des zukünftigen Gesetzes entsprechen“, erklärt Berthold Hofbauer zur Bedeutung des Lieferkettengesetzes für die Vergabepraxis.
Aber auch Unternehmen sollten rasch handeln, wie Katharina Häusler unterstreicht: „Die gemeinsamen europäischen Lieferkettenregeln sollen für mehr Transparenz, aber auch Fairness zwischen den Unternehmen sorgen. Gefordert ist eine gesamthafte Betrachtung in allen Prozessen – vom Rohstoffeinkauf bis zur Vergabe. Wer aktiv mitgestalten und nicht nur hinterherhinken möchte, sollte schon jetzt die notwendigen Anpassungen vornehmen.“
Veranstaltet wurde das Webinar von den beiden Rechtsanwaltskanzleien Heid & Partner und Niederhuber & Partner. Die beiden Kanzleien informieren seit September 2021 über das Format VERUM (für VERgabe- und UMweltrecht) zu aktuellen Schwerpunkt-Themen. Angesprochen werden damit vor allem Betreiber*innen öffentlicher analoger und digitaler Infrastruktur als auch ihre Zulieferbetriebe.