Für die geplante Übernahme der französischen Terreal durch die Wienerberger AG stehen die Zeichen bis auf weiteres auf Stopp: Grund sind wettbewerbliche Bedenken der Bundeswettbewerbsbehörde, die einen Antrag auf vertiefte Prüfung an das Kartellgericht gestellt hat.
Der Zusammenschluss wurde im Dezember vergangenen Jahres bei der BWB angemeldet. Die Wienerberger AG beabsichtigt dabei, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die Terreal Holding S.A.S. zu erwerben. Ausgenommen von der Übernahme sind die Beteiligungen an Creaton Polska sp.zo.o., Polen, und an Creaton South East Europe Kft., Ungarn, sowie des österreichischen Vertriebs von Creaton GmbH.
Laut Recherchen der BWB - insbesondere laut Stellungnahmen von Wettbewerbern sowie Kund*innen - ergaben sich allerdings Anhaltspunkte für eine andere Marktabgrenzung als jene, die von den Anmeldern vorgebracht wurde. Bedenklich seien vor allem die sehr hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen. Unabhängig von der genauen Marktabgrenzung würde der Zusammenschluss zu einer weiteren Stärkung der Marktstellung von Wienerberger führen. „Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie auf die Kunden und Kundinnen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Daher ist die Fusion nicht freigabefähig durch die BWB. Bedachungsmaterialien wie zum Beispiel Tondachziegeln, sind ein ganz wesentlicher notwendiger Bestandteil für viele Bauvorhaben“, erklärte Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch. Neben der BWB hat hat auch der Bundeskartellanwalt einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt.
Wettbewerbssituation in Deutschland
Anders als in Österreich hat das deutsche Bundeskartellamt den Zusammenschluss bereits freigegeben. Die Wettbewerbssituation ist nach Ansicht der BWB allerdings nicht mit Österreich zu vergleichen, da die Marktstellung der Unternehmen im Land eine andere ist.
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