Auf Antrag der BWB hat das Kartellgericht gegen die Porr Group wegen eines Verstoßes gegen europäisches und österreichisches Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 62,35 Millionen Euro verhängt.
Die Porr AG und einige ihrer Tochtergesellschaften waren an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich beteiligt.
Die Porr Group gab ein umfassendes Anerkenntnis vor der BWB ab, in welchem sie ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärte und ihre Beteiligung einräumte. Maßgeblich für die Bemessung der Geldbuße waren neben dem Anerkenntnis auch die Kooperation des Konzerns bei der Aufklärung und die weitreichenden Compliance Maßnahmen, die unter anderem gesellschaftsrechtliche Entflechtungen im Bereich der Asphaltmischanlagen umfassten.
Verstoß gegen Kartellrecht
Das Kartell betraf den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft bzw. das Baugewerbe, wobei nahezu sämtliche Sparten im Bereich Hoch- und Tiefbau, insbesondere der Bereich Straßenbau, involviert waren. Wie die BWB mitteilte, betrafen die Zuwiderhandlungen das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Gegen die Mehrzahl der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Die Porr war im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017 in erheblichem Ausmaß beteiligt.
Im Rahmen des Kartells wurde zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen mit dem Zweck, den Wettbewerb zu minimieren, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, dem Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.
Betroffen sind zahlreiche öffentliche und private Auftraggeber, wobei die Umsetzung jeweils an die regionalen Gegebenheiten und die betroffene Bausparte angepasst wurde. Dies umfasste insbesondere bi- und multilaterale Kontakte in Form von Gesprächsrunden, Kontaktaufnahmen per Telefon, E-Mail oder Fax und dem Versenden von Deckangeboten.
Laut BWG entstand so ein österreichweites gewachsenes, allgemein etabliertes Kollusionssystem, mit dem sich die Unternehmen über das jeweilige Angebots- und Marktverhalten abstimmten und informierten - um dann das eigene Marktverhalten daran anzupassen. Auf diesem Weg verhalfen sich die Beteiligten gegenseitig zu Aufträgen, ohne befürchten zu müssen, von einem günstigeren Angebot im Wettbewerb unterboten zu werden.