Donnerstag, November 21, 2024
Neue EU-Verordnung: Was sich für österreichische Crowdinvestoren künftig ändert  

Der österreichischen Crowdinvesting-Branche stehen weitreichende Veränderungen bevor. Denn während Crowdinvesting bisher ausschließlich über das Alternativfinanzierungsgesetz lief, können Plattformen künftig ihre Dienstleistungen im Rahmen der neuen EU-Verordnung ECSP erbringen. Andreas Zederbauer, Vorstand der dagobertinvest AG, erklärt, welche Folgen die neue EU-Verordnung für Crowdinvestoren hat.
(Bild: Andreas Zederbauer. Bildnachweis: feel image/Felicitas Matern)

Als rechtliche Grundlage für Crowdinvesting dient in Österreich seit Jahren das Alternativfinanzierungsgesetz, kurz AltFG. In diesem Rahmen investiert die Crowd meist über qualifizierte Nachrangdarlehen in Projekte. Die EU-Verordnung für Schwarmfinanzierungsdienstleister, ECSP, bringt nun neue Beteiligungsmöglichkeiten mit sich. Bisher haben bereits einige österreichische Plattformen den dafür notwendigen EU-Pass bei der zuständigen Finanzmarktaufsicht (FMA) beantragt – darunter die auf Immobilienprojekte spezialisierte dagobertinvest AG.

„Das Alternativfinanzierungsgesetz bleibt parallel dazu bestehen. Crowdinvesting-Plattformen müssen sich künftig entscheiden, ob sie  weiterhin im Rahmen der bisherigen Regelungen tätig sind, oder unter dem Dach der neuen EU-Verordnung“, klärt Andreas Zederbauer, Vorstand der dagobertinvest AG, auf. Seine Plattform hat den Antrag auf den EU-Pass bei der FMA bereits gestellt, ebenso wie weitere Anbieter. Alles deutet darauf hin, dass jene österreichischen Akteure, die den heimischen Crowdinvesting-Markt in den vergangenen Jahren dominiert haben, künftig mit dem EU-Pass agieren werden. „Wir gehen davon aus, dass die ersten Plattformen die Lizenz bis zum Sommer erhalten haben werden“, lautet Zederbauers Einschätzung.
 
Bankübliche Sicherheiten für Crowdinvestoren möglich   

Auch für Crowdinvestoren wird es dadurch zu Veränderungen kommen, die der dagobertinvest-Chef positiv bewertet. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die Darlehen ihren Nachrang verlieren werden. Während die hohen Zinsen bei den Projekten für viele Anleger attraktiv sind, haben ihre Forderungen im Fall einer Insolvenz aktuell Nachrang gegenüber anderen Gläubigern, etwa der Bank. Mit der EU-Lizenz können die Plattformen künftig auch besicherte Darlehen und Wertpapiere vermitteln. „Damit wird es möglich, bankübliche Sicherheiten wie Pfandrechte oder Bürgschaften zu vereinbaren, was im Fall von Projektverzögerungen einen klaren Vorteil für Anleger darstellt“, ist sich Zederbauer sicher.

Auch dass die Plattformen bei der Einhaltung der Lizenz durch die FMA kontrolliert werden, biete Anlegern mehr Sicherheit. Die Summen, die über Crowdinvesting-Kampagnen finanziert werden, dürften sich im Zuge der EU-Verordnung ebenfalls erhöhen. Während qualifizierte Nachrangdarlehen bis zwei Millionen Euro zulässig sind, liegt die Grenze für Darlehen und Wertpapiere mit dem EU-Pass bei fünf Millionen Euro.

Grenzüberschreitende Investments erleichtert

Aus unternehmerischer Sicht ist für Zederbauer der größte Vorteil der EU-Lizenz, dass Crowdinvesting-Kampagnen künftig viel einfacher in mehreren Ländern gestartet werden können, weil Plattformen nicht mehr von der Genehmigung in jedem einzelnen Land abhängig  sind. Vor diesem Hintergrund strebt dagobertinvest auch die Expansion nach Osteuropa an. „Mittelfristig werden sich hier auch Investment-Chancen für österreichische Crowdinvestoren in neuen Märkten ergeben. Das höhere Zinsniveau im osteuropäischen Raum bringt Potenzial mit sich“, so Zederbauer, der abschließend festhält: „Ich gehe davon aus, dass die Neuerungen durch die EU-Verordnung ein Game Changer für unsere Branche werden.“  

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