STRABAG Real Estate hat das Vergabeverfahren zum Bauplatz B4 in aspern Die Seestadt Wiens für sich entschieden. Das im Nord-Osten des Stadtteils situierte Grundstück weist eine bebaubare Fläche von 6.260 m² aus und wird die zukünftige „aspern Manufactory“ beherbergen. Dieses erste Ankerprojekt nördlich der Sonnallee soll EPU und KMU ideale Arbeitsbedingungen bieten. Der Baustart ist für Ende 2025, die Fertigstellung Ende 2027 geplant.
„Wir sind vom Wirtschaftsstandort Donaustadt überzeugt und freuen uns, ein Zukunftsprojekt umzusetzen. Mit unserem Gewerbeprojekt „aspern Manufactory“ richtet sich STRABAG Real Estate gezielt an EPUs bis KMUs. Wir schaffen Platz für Kreative, Handwerksbetriebe bis hin zu Fabrikationseinrichtungen“, so Erwin Größ, STRABAG Real Estate Österreich Geschäftsführer.
Die „aspern Manufactory“ besteht aus einem robusten, mehrgeschoßigen Vierkanter mit Ladehof und einer Sammel-Hochgarage, die mit 80 King-Size-Parkplätzen für Kleinlaster auch rund 220 PKWs Platz bieten und damit auch umliegende Gewerbeobjekte versorgen wird. Geräumige Lastenaufzüge erschließen alle Geschoße und deren gut zugänglichen Lagerräume. Flächen ab 50 m² können für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten angemietet werden: Vom Design-Studio oder der kleinen Werkstatt, Einzelbüros oder Co-Working Spaces bis hin zu ganzen Produktionsstätten. Dank gemeinsam nutzbarer Meeting- und Nebenräume wird die „aspern Manufactory“ auch EPU und Start-ups ein Rundum-Angebot machen.
„aspern Manufactory“ wird nach strengsten ökologisch nachhaltigen Kriterien erbaut werden: Niedriegstenergie-Bauweise, Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung, naturnahe Retention sowie Grünraumkonzepte rund um die Anlage.
Europaweites, zweistufiges Verhandlungsverfahren
Um den Entwicklungszielen und dem hohen Qualitätsanspruch Rechnung zu tragen und den richtigen Partner zu finden, setzte die Wien 3420 aspern Development AG mit ihren Verfahrensbegleitern EY Law - Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH auf ein zweistufiges Verhandlungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz, welches europaweit im Amtsblatt der EU bekanntgemacht wurde. „Wir freuen uns, dass wir die Wien 3420 aspern Development AG bei ihrer Suche nach dem optimalen Partner, der den hohen Anforderungen des Bauplatzes B4 gerecht wird, erfolgreich unterstützen konnten. Im Sinne der Qualität hat man sich beim Vergabeverfahren für das Bestbieterprinzip entschieden, sodass neben dem Preis sowie dem durchschnittlichen Mietpreisniveau auch die Qualität anhand von vorzulegenden Bebauungs- und Nutzungskonzepten bewertet wurde. Die Qualitätsbewertung erfolgte durch eine Bewertungskommission unabhängig von der Bewertung des Preises und des Mietpreisniveaus. Aus dem Vergabeverfahren ging die Strabag Real Estate GmbH als Bestbieter hervor“, erläutern EY Law-Partner Julia Karl und René Mayer von Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH.