Ein Leitfaden und ein Merkblatt des Klimaschutzministeriums sollen Orientierung bei der Einstufung von EPS- und XPS-Dämmstoffabfällen geben.
Die korrekte Beurteilung von alten Dämmstoffplatten aus expandierten Polystyrol-Hartschaumstoffen (EPS) oder Polystyrol-Extruderschaumstoff (XPS), die Heimwerker*innen, Häuslbauer*innen aber auch Fassadenprofis loswerden wollen, ist für die Mitarbeitenden von Entsorgungsbetrieben und kommunalen Bauhöfen nicht immer einfach. Zu groß ist immer noch die Verwirrung um optische Erkennungsmerkmale, Brandschutz- und chemische Inhaltstoffe. Nicht selten bekommt man zu hören, es handle sich um einen Problemstoff, oder man solle das Material zerkleinern und in den Hausmüll werfen. Damit soll mit dem eben veröffentlichten Leitfaden und einem Merkblatt nun Schluss sein.
»Mit der Veröffentlichung von Leitfaden und Merkblatt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie steht der Branche seit kurzem ein profundes Nachschlagewerk zur Verfügung, das – Anwendung vorausgesetzt – uns viel Ärger und leere Kilometer ersparen und einen entscheidenden Beitrag zur Aufbereitung von Dämmstoffabfällen leisten wird,« freut sich Clemens Demacsek, Geschäftsführer der GPH Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum über das gelungene Endprodukt.
Behandlungsverfahren für EPS-Dämmstoffabfälle:
Für alte, HBCDD-haltige EPS-Abfälle stehen zwei Behandlungsverfahren zur Verfügung:
- Verbrennung als nicht gefährlicher Abfall.
- Lösemittelbasiertes Recycling – Erlaubt die Abtrennung von Verunreinigungen und des HBCDD.
Für neue, HBCDD-freie EPS-Abfälle stehen zusätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wiederverwendung von EPS-Platten.
- Mechanisches Recycling – Gemahlene EPS-Abfälle können als wärmedämmender Leichtzuschlag für Beton, zementgebundene Ausgleichsschüttungen, Mörtel und Putze sowie als Porosierungsmittel bei der Herstellung von Ziegelsteinen eingesetzt werden.
Behandlungsverfahren für XPS-Dämmstoffabfälle:
Für die Behandlung von HBCDD-haltigen XPS-Dämmstoffabfällen ohne Treibmittel wie FCKW/HFCKW sind folgende Verfahren zulässig:
- Verbrennung als nicht gefährlicher Abfall unter Einhaltung der Vorgaben der Abfallverbrennungsverordnung und der BVT-Schlussfolgerungen* für die Abfallverbrennung.
- Stoffliche Verwertung nur nach quantitativer Entgasung und Erfassung fluorierter Treibmittel sowie quantitativer Abtrennung von HBCDD auf einen Wert von maximal 100 mg/kg.
Für die Behandlung von HBCDD-haltigen XPS-Dämmstoffabfällen mit Treibmitteln wie FCKW/HFCKW sind folgende Verfahren zulässig:
- Verbrennung als gefährlicher Abfall in dafür genehmigten Anlagen unter Einhaltung der Vorgaben der Abfallverbrennungsverordnung und der BVT-Schlussfolgerungen* für die Abfallverbrennung.
- Verbrennung als nicht gefährlicher Abfall nur nach vollständig quantitativer Entgasung von FCKW/HFCKW in geeigneten Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle mit Erfassung dieser Treibmittel.
- Stoffliche Verwertung nur nach quantitativer Entgasung und Erfassung der Treibmittel sowie quantitativer Abtrennung von HBCDD auf einen Wert von maximal 100 mg/kg.
* Durchführungsbeschluss zu den besten verfügbaren Techniken.