Breite Unterstützung im Parlament erhielt die Einführung einer ID-Karte für ArbeitnehmerInnen am Bau. Einzig die NEOS stimmten dagegen. Umgesetzt werden soll das Projekt von einer 100%-Tochter der BUAK. Erste Pilotprojekte starten im Frühjahr 2022, die flächendeckende Ausrollung ist für 2023 geplant.
Die Einrichtung eines IT-Systems zur Ausstellung spezieller Identitätskarten für am Bau beschäftigte Personen soll vor allem illegale Beschäftigung sowie Lohn- und Sozialdumping am Bau eindämmen. Diese Initiative zur Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes ging gemeinsam von den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grünen und der SPÖ aus.
Zielgruppe sind alle Unternehmen und Beschäftigten, die auf Baustellen arbeiten, auch wenn sie nicht in den Anwendungsbereich der Bauarbeiter-Urlaubs- und –Abfertigungskasse (BUAK) fallen. Die Teilnahme am System wird allerdings sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen freiwillig sein.
Gespeichert werden sollen unter anderem der Name des bzw. der Beschäftigten, ein Lichtbild, Sozialversicherungsnummer, Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses, Arbeitsorte, die Art der Tätigkeit und der Verwendung, die kollektivvertragliche Einstufung, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweise, vereinbarte Arbeitszeiten sowie bei entsendeten und überlassenen ausländischen ArbeitnehmerInnen auch die Baustellen-Identifikationsnummer, die zuständige Sozialversicherung und die Staatsangehörigkeit.
Mit der ID-Karte soll die bzw. der ArbeitnehmerIn dann zum Beispiel seine bei der BUAK erworbenen Ansprüche einsehen können, zudem braucht er Qualifizierungsnachweise wie etwa einen Kranführerschein nicht mehr in Papierform mitzuführen. Ist auch der Arbeitgeber mit im Boot, wird der bzw. die jeweilige Baustellenverantwortliche außerdem täglich vor Ort überprüfen können, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung und bei der BUAK angemeldet sind.
Locken will man ArbeitgeberInnen unter anderem mit erweiterten Funktionen zur Optimierung der Abläufe auf Baustellen und zur Kommunikation mit anderen am Auftrag beteiligten Unternehmen. Auch die Möglichkeit soll bestehen, diverse Unterlagen wie Lohnbescheinigungen und Entsendemeldungen zur Dokumentation und Überprüfbarkeit im System zu hinterlegen. Damit würden auch Kontrollen vereinfacht, wie in den Erläuterungen angemerkt wird. Allerdings soll es keine rechtlichen Konsequenzen haben, wenn keine ID-Karte vorliegt bzw. diese nicht mitgeführt wird.
Das sei ein wesentlicher Schritt zu mehr Sauberkeit am Bau, zeigte sich Josef Muchitsch (SPÖ) zufrieden. Mit der ID-Karte werde man ein wichtiges Überprüfungsinstrument haben und das bringe mehr Effizienz im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Muchitsch unterstrich dabei auch die Datensicherheit der Karte. Ähnlich äußerten sich Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ). Lediglich Gerald Loacker (NEOS) konnte dem nichts abgewinnen. Er kritisierte die Freiwilligkeit und stieß sich daran, dass das System in eine privatwirtschaftliche GesmbH ausgelagert wird.