Nicht in jedem Bauvertrag, auf dem »partnerschaftlich« drauf steht, steckt auch echte Partnerschaft drinnen. Dafür braucht es ein entsprechendes vertragliches Gesamtsystem, das nur Win-win- oder Lose-lose-Situationen zulässt. Kann ein Partner auf Kosten des anderen profitieren, scheitern selbst die ambitioniertesten Partnerschaftsverträge.
In letzter Zeit ist viel die Rede von partnerschaftlicher Projektabwicklung. Dabei wird vieles in einen Topf geworfen, was nicht unbedingt zusammenpasst. Nicht in jedem »partnerschaftlichen« Vertrag steckt auch eine echte partnerschaftliche Abwicklung drinnen. Das hat Daniel Deutschmann, Partner bei Heid und Partner Rechtsanwälte, im Rahmen der Veranstaltung »Partnerschaft mit Baupraxis« aufgezeigt. Eine vertraglich festgelegte Garantie für eine partnerschaftliche Abwicklung bieten nur Vertragsmodelle, die nach den Grundsätzen eines Allianzvertrages ausgestaltet sind.
Bei allen anderen Modellen hängt viel vom Goodwill der Beteiligten ab. Unabhängig vom Vertrag bleiben die primären Interessen unverändert. Der Auftragnehmer strebt nach möglichst hohem Gewinn bei geringem Zeitaufwand. Der Auftraggeber will höchste Qualität in kürzester Zeit zu geringen Kosten. »Diese individuellen Interessen können nur über das gemeinsame Ziel best-for-project erreicht werden«, erklärt Deutschmann. Dafür muss das vertragliche Gesamtsystem so ausgestaltet sein, dass nur Win-win- oder Lose-lose-Situationen möglich sind. Sobald ein Projektbeteiligter auf Kosten des anderen profitieren kann, ist eine Partnerschaft zum Scheitern verurteilt. Weiters braucht es für eine echte Partnerschaft die technische und soziale Kompetenz der Schlüsselpersonen sowie die Kooperation bei der Entscheidungsfindung und Problemlösung.