Die Arbeitsmarktlage am Bau ist weiterhin angespannt, weshalb die Bausozialpartner gemeinsam mit der Arbeitsministerin rechtzeitig zwei Maßnahmen zur Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit am Bau gesetzt haben.
Beide Maßnahmen sind ab sofort gültig und wurden bereits im Sommer im Parlament einstimmig von allen Parteien beschlossen.
1. Abgeltung der Lohnnebenkosten bei Winterfeiertagen
Bisher wurden Betrieben im Baugewerbe und der Bauindustrie Lohnnebenkosten für die Winterfeiertage, an denen der Arbeitnehmer einen Entgeltfortzahlungsanspruch hat, in der Höhe von 17 Prozent refundiert. Die Lohnnebenkosten für Sozialversicherungsbeiträge, Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und Kommunalsteuer wie im Sachbereich Urlaub werden nun zur Gänze für die sechs Winterfeiertage am Bau (24. bis 26. und 31. Dezember sowie 1. und 6. Jänner) mit 30,1 Prozent erstattet. Die Finanzierung erfolgt über einen Fonds in der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse). Diese Maßnahme bringt für die Baufirmen den Anreiz, ihre Arbeiter über den Winter in Beschäftigung zu halten, statt sie arbeitslos zu melden.
Das Abmelden im Winter ist damit unattraktiv! Insgesamt profitieren davon 5.500 Betriebe im Baugewerbe und der Bauindustrie mit 100.000 Beschäftigten. Beispiel: Pro Facharbeiter werden dem Arbeitgeber je Feiertag 183,27 Euro vergütet. Zu Weihnachten 2020/21 sind es fünf statt sechs zu vergütende Winterfeiertage und in Summe 916,35 Euro, da der 26. Dezember 2020 auf einen Samstag fällt und daher nicht zu vergüten ist.
2. Entlastung für alle Arbeitgeber bei BUAG-Zuschlägen im Winter
Zu einer Lohnnebenkostensenkung für alle Betriebe mit BUAG-Zugehörigkeit kommt es darüber hinaus für die Monate Jänner bis März 2021. Die Arbeitgeber werden bei den Zuschlägen für den Sachbereich Überbrückungsgeld entlastet. Diese Regelung gilt auch für die darauffolgenden Jahre, allerdings jeweils von Dezember bis März. Diese Entlastung der Betriebe macht die Durchbeschäftigung der Mitarbeiter über den Winter attraktiver.
Günstigere Lohnnebenkosten in den Wintermonaten erhöhen den Anreiz für Durchbeschäftigung! Von dieser Regelung profitieren insgesamt 10.000 Betriebe mit 150.000 Beschäftigten. Beispiel: Pro Facharbeiter werden dem Arbeitgeber pro Beschäftigungswoche 16,56 Euro weniger an Zuschlägen vorgeschrieben. In Summe verringern sich die Überbrückungsgeldzuschläge von Jänner bis März 2021 um 215,28 Euro pro Facharbeiter.
Beide Maßnahmen zur Durchbeschäftigung über die Wintermonate wurden im Sommer 2020 im Parlament von allen Parteien einstimmig beschlossen.
Die O-Töne zu den neuen Maßnahmen:
Arbeitsministerin Christine Aschbacher: „Besonders in einem Ausnahmejahr wie dem heurigen ist es wichtig, die Jahresbeschäftigung, insbesondere in saisonabhängigen Branchen wie dem Bau, sicherzustellen. Durch den neuen Maßnahmenmix profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe in der Baubranche gleichermaßen, denn durch eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten für Betriebe mit BUAG-Zugehörigkeit werden zentrale Anreize für eine Beschäftigung über die Wintermonate hinweg geschaffen.“
Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel: „Die an Feiertagen anfallenden Kosten stellen eine saisonabhängige Branche wie den Bau gerade im Winter immer wieder vor wirtschaftliche Herausforderungen. Nun haben sich die Rahmenbedingungen für diese Kosten durch die BUAG-Novelle geändert. Die schon bestehenden Arbeitszeitmodelle werden damit aus Arbeitgebersicht noch einmal attraktiver.“
Abg. z. NR Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender: „Vor Weihnachten nicht arbeitslos werden und die Dauer der Arbeitslosigkeit im Winter für Arbeiter am Bau zu reduzieren ist angesichts witterungsbedingter Einflüsse ein ambitioniertes Unterfangen, das gerade jetzt dringend Maßnahmen braucht. Mit den neuen Regeln setzen die Bausozialpartner im Zusammenspiel mit der Politik bereits weitere Schritte durch Anreize an die Arbeitgeber. Geringere Lohnnebenkosten im Winter bringen auch geringere Arbeitslosigkeit.“