Samstag, Juli 06, 2024
Etappensieg für FMI

Seit zwei Jahren setzt sich die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie gegen die aktuell geltende Deponieverordnung zur Wehr, die Mineralwolle in der Entsorgung mit Asbest gleichsetzt. Mit einer Informations- und Aufklärungskampagne ist gelungen, dass die Verordnung entschärft wird. Das ist laut FMI zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es drohen aber Probleme in der Umsetzung.

Seit 2017 müssen Mineralwolleabfälle auf Anordnung des Bundesministeriums Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) genauso aufwendig entsorgt werden wie Asbestabfälle. Als direkte Folge sind die Deponiekosten um das 25-Fache gestiegen und es werden deutlich mehr Deponieflächen benötigt. Das hat in der Branche für jede Menge Aufsehen und Unmut gesorgt. »Denn aus wissenschaftlicher Sicht gab es für diesen Schritt überhaupt keine Veranlassung«, sagt der Vorstandsvorsitzende der Fachvereinigung Mineralwolleindustrie Udo Klamminger. Seit zwei Jahren versucht die FMI die Politik zu überzeugen, die Verordnung rückgängig zu machen. Dafür wurde etwa eine Studie in Auftrag gegeben, die zeigt, dass Asbest und Mineralwolle unterschiedlich sind und daher eine eigene Schlüsselnummer für Mineralwolle die richtige Lösung darstellt. Jetzt ist der FMI ein erster Etappensieg gelungen. »Das BMK hat das Problem in der Zwischenzeit erkannt und plant, im Zuge der Novellierung des Abfallverzeichnisses den verschiedenen Mineralwolleabfällen eigene Abfallschlüsselnummern zuzuweisen«, erklärt Klamminger. Damit werden Mineralwolleabfälle nicht mehr mit Asbest gleichgesetzt und es wird zwischen »alter« und »neuer« Mineralwolle unterschieden.

Für Klamminger ist die geplante Novellierung aber nicht mehr als ein erster Schritt, spricht er ihr doch die Alltagstauglichkeit ab. »Man kann nicht davon ausgehen, dass durchgängig zwischen ›Mineralwollabfälle alt‹ und ›Mineralwollabfälle neu‹ unterschieden wird.« Viel eher werde es so sein, dass der Großteil der Mineralwollabfälle als alt und daher gefährlich eingestuft und übernommen wird und damit die laut Klamminger »völlig überzogene« Regelung der Deponieverordnung zur Anwendung kommt. Zudem lasse der zur Begutachtung vorliegende Entwurf befürchten, dass »neue und zusätzliche Auflagen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage eine weitere Verschlechterung der Entsorgungssituation mit sich bringen werden«. Deshalb fordert die FMI eine Abänderung des Begutachtungsentwurfes in mehreren Punkte (siehe auch Kasten). »Die verpflichtende Vorbehandlung muss entfallen und Mineralwolleabfälle müssen auf der Deponie wie andere staubende Abfälle auch eingebracht werden dürfen«, fordert Klammingern.


Die Forderungen der Fachvereinigung Mineralwolleindustrie FMI

1. keine verpflichtende Vorbehandlung, sie verteuert und behindert die Deponierung (VO-Text: »verpackt und gepresst oder zerkleinert und konditioniert« angeliefert)

2. loser Einbau am gesamten Deponiekörper muss ermöglicht werden (VO-Text: »Ablagerung in einem (eigenen) Kompartiment oder Kompartimentsabschnitt (für Asbestabfälle)«)

3. Kleinmengenreglung ab 2027: Auch wenn es das erklärte Ziel ist, die Mineralwolleabfälle zu recyclen, wird es auch über das Jahr 2027 hinaus vor allem bei Kleinmengen privater Hauseigentümer unverhältnismäßig sein, diese Abfälle zum Recycling zu bringen. Eine Ausnahme für derartige Kleinmengen ist daher unausweichlich.

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